Werden Sie arbeitslos, haben Sie grundsätzlich weiterhin Versicherungsschutz. Wichtig zu wissen ist aber, dass viele Anbieter bei Arbeitslosigkeit nach einer gewissen Zeit das abstrakte Verweisungsrecht anwenden. Abstraktes Verweisungsrecht bedeutet, dass Sie von Ihrem Versicherer aufgefordert werden können, einen neuen Beruf anzunehmen, den Sie theoretisch noch ausüben können. Diese Tätigkeit kann inhaltlich weit von Ihrem vorherigen Beruf entfernt sein.
Werden Sie allerdings während der beruflichen Auszeit berufsunfähig, können Sie die vereinbarte Rente erhalten. Eine Voraussetzung ist dann, dass Ihr Anbieter kein abstraktes Verweisungsrecht hat. Versicherungen, die dieses Recht von Anfang an haben, sollten Sie daher nicht abschließen. MFG