Was macht die GEFA BANK? Wie lautet das Konzept dieser Bank?

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Durman

Durman

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Hallo

Hier das Konzept der GEFA Bank:

ZINSEN FÜR SIE – FINANZIERUNG FÜR DEN MITTELSTAND.

Wir bei der GEFA BANK folgen einem klarem Prinzip: Von unseren Bankdienstleistungen sollen alle profitieren können – Privatkunden und mittelständische Unternehmen gleichermaßen.

Deshalb bieten wir Ihnen als Privatkunde solide, gut nachvollziehbare und attraktiv verzinste Anlageprodukte. Das Geld, das Sie bei uns anlegen, fließt in den deutschen Mittelstand.

Denn die GEFA BANK ist die GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH (GEFA), die seit mehr als 60 Jahren mittelständische Unternehmen mit intelligenten Kredit- und Investitionsfinanzierungen unterstützt.

Das heisst: Mit einer Entscheidung für Anlageprodukte der GEFA BANK investieren Sie in den deutschen Mittelstand.

Damit haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Geld die heimische Wirtschaft stärkt und Arbeitsplätze sichert.

Und Sie können sich gleichzeitig sicher sein, dass sich Ihre Geldanlage auszahlt.

Gruß
 
Keller

Keller

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Hallo,

was macht die GEFA Bank und dann die Antwort hast du gegeben.

Aber mich interessiert, wie sicher ist das Geld der Anleger bei dieser Bank?

Warum nimmt eine Bank das Geld des Anlegers und legt bei staatlichen Investoren an?

Welche Unterschiede zu anderen Banken hat diese GEFA Bank?

Gruß
 
G

Gast

Wie bekommt man Kredite von der GEFA Bank?

Hi,

Ist ja interessant. Aber wie bekommt msn Kredite von der GEFA BANK?

Hat diese Bank überhaupt Zweigstellen? Oder muss man wieder die eigene Bank ansprechen?

Was sind die Voraussetzungen eines Kredits bei der GEFA BANK?

Es wäre hilfreich wenn auch dazu etwas geschrieben wird?


Gruß
 
Tobias

Tobias

Erfahrener Benutzer
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Hi,

hier eine Selbstdarstellung der GEFA BANK:

ÜBER DIE GEFA BANK

Wer ist die GEFA BANK?

Die GEFA BANK ist die GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH (GEFA), Wuppertal, welche seit mehr als 60 Jahren mittelständische Unternehmen mit intelligenten Kredit- und Investitionsfinanzierungen als herstellerunabhängiger Absatz- und Investitionsfinanzierer unterstützt.

Wer ist die GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH?
Die GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH ist seit dem Jahr 2001 im Eigentum der französischen Großbank Societe Generale, welche weltweit über 160.000 Mitarbeiter beschäftigt, bei einem Umsatz von mehr als 26 Mrd. EURO (Stand: 2011).

Seit wann gibt es die GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH?

Die GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH wurde durch die Deutsche Bank im Jahr 1949 gegründet. Die GEFA BANK ist die GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH (GEFA), die seit mehr als 60 Jahren mittelständische Unternehmen mit intelligenten Kredit- und Investitionsfinanzierungen unterstützt.

Gibt es Filialen der GEFA BANK?

Die GEFA BANK hat eine Kundenfiliale an ihrem Stammsitz in Wuppertal am Robert-Daum-Platz 7. Unsere Unternehmenskunden haben bei Absatz- und Investitionsfinanzierungsfragen die Möglichkeit, sich an eine der elf bundesweit verteilten Standorte der GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH zu wenden.

Wer ist die Geschäftsführung der GEFA BANK?

Die GEFA BANK (GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH) wird durch folgende Geschäftsführer repräsentiert: Jochen Jehmlich (Sprecher der Geschäftsführung), Maurice Caulliez, Dr. Rolf Hagen und Christian Eymery.

EINLAGENSICHERUNG

Bis zu welchem Betrag sind meine Einlagen abgesichert?

Die GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH („GEFA BANK“) ist
dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher
Banken e. V . und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 250.000 Euro.

Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die GEFA BANK Inhaberpapiere
ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Weitere Informationen finden Sie unter Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH sowie
Startseite - Bankenverband.de - Bundesverband deutscher Banken.

ALLGEMEINE SICHERHEITSFRAGEN

Sind meine personenbezogenen Daten bei der GEFA BANK sicher?

Eventuell werden Sie auf unserer Website um persönliche Daten gebeten. Diese werden nur gespeichert und verarbeitet, soweit dies zum Zwecke Ihrer individuellen Betreuung und der Zusendung der von Ihnen gewünschten Informationen notwendig ist. Die GEFA BANK sichert zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.

Was ist ein Trojaner?

Trojaner (EDV-Jargon für: Trojanische Pferde) sind Programme, die gezielt auf fremde Computer eingeschleust werden, aber auch zufällig dorthin gelangen können und dem Anwender nicht genannte Funktionen ausführen. Sie sind als nützliche Programme getarnt, indem sie beispielsweise den Dateinamen einer nützlichen Datei benutzen, oder neben ihrer versteckten Funktion tatsächlich eine nützliche Funktionalität aufweisen.

Was versteht man unter Spyware?

Als Spyware (Zusammensetzung aus dem englischen Wort „spy“ für Spion und „ –ware“ als Endung von Software; zu Deutsch etwa: Spähprogramm) wird üblicherweise Software bezeichnet, die Daten eines PC-Nutzers ohne dessen Wissen oder Zustimmung an den Hersteller der Software oder an Dritte sendet oder dazu genutzt wird, dem Benutzer direkt Produkte anzubieten.

Was ist Phishing?

Als Phishing werden Versuche von Tätern bezeichnet, an Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen, damit Identitätsdiebstahl zu begehen und beispielsweise über gefälschte www-Adressen, E-Mail oder Kurznachrichten die entsprechenden Personen zu schädigen.

Wie kann ich mich vor Trojanern, Spyware, Viren und ähnlichem schützen?

Achten Sie darauf, dass Ihr Antivirenprogramm ebenso wie Ihr Betriebssystem und Internet-Browser regelmäßig aktualisiert werden. Öffnen Sie nur Internetseiten, Programme und Nachrichten, die Sie als vertrauenswürdig einschätzen.

Kann ich von einem öffentlichen Computer auf mein Online-Banking zugreifen?
Grundsätzlich ist dies möglich. Bitte beachten Sie, dass dadurch Sicherheitsrisiken entstehen können, wenn beispielsweise der hierfür genutzte PC keine aktuelle Virensoftware nutzt.

Was soll ich machen, wenn ich den Verdacht habe, dass Dritte auf mein Konto zugegriffen haben?

Bitte wenden Sie sich in dem Fall umgehend an uns über die Hotline (Tel. 0202/49574141) oder über das Servicecenter im Online-Banking und äußern Ihren Verdacht. Gegebenenfalls wird das Konto dann aus Sicherheitsgründen vor fremden Zugriff gesperrt.

Wie kann ich im Notfall mein Konto sperren?

Bitte wenden Sie sich an unsere Hotline (Tel. 0202/49574141) oder wählen den Punkt „Online-Zugang sperren“ im Bereich "Verwaltung" des Online-Bankings.

Was passiert, wenn ich vergesse, mich richtig aus dem Online-Banking Zugang auszuloggen?

Sollten Sie einmal vergessen, sich aus dem Online-Banking abzumelden, wird automatisch zehn Minuten nach Ihrer letzten Aktion die Zeitüberschreitung aktiv und Sie werden automatisch abgemeldet. Nach Ihrem nächsten erfolgreichen Anmeldevorgang im Online-Banking der GEFA BANK erscheint ein Hinweis, der an das unterlassene Abmelden erinnert.

INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ÄHNLICHEM

Was ist die Abgeltungsteuer?

Der Begriff „Abgeltungsteuer“ meint die Kapitalertragsteuer, die unmittelbar bei Zufluss der Kapitalerträge (z.B. Zinsen) an der „Quelle“ erhoben wird. Bei Kunden, die Ihre Kapitalanlagen im Privatvermögen halten, soll die auf diese Weise einbehaltene Kapitalertragsteuer grundsätzlich abgeltende Wirkung entfalten. Die Höhe der Abgeltungsteuer beträgt aktuell 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Muss ich Abgeltungsteuer bezahlen?

Die GEFA BANK ist auf Basis der gesetzlichen Regelungen zwingend verpflichtet, Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) einzubehalten und direkt an den Fiskus abzuführen, wenn nicht im Einzelfall von einem Einbehalt der Abgeltungsteuer durch die GEFA BANK abgesehen werden kann.

Von einem Einbehalt der Abgeltungsteuer hat die GEFA BANK bspw. dann abzusehen, wenn bereits zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge ein Freistellungsauftrag erteilt wurde und das dort mitgeteilte Freistellungsvolumen noch nicht ausgeschöpft war oder der GEFA BANK eine gültige Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegen hat.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag kann grundsätzlich nur durch natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland („Steuerinländer“) erteilt werden.

Wird bei der GEFA BANK ein Freistellungsauftrag erteilt, so bewirkt dieser – bis zur Höhe des mitgeteilten Freistellungsvolumens und bis zu dessen Widerruf – die Freistellung vom Einbehalt der Abgeltungsteuer und dem hierauf entfallenden Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dabei muss der GEFA BANK der Freistellungsauftrag bereits zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge vorgelegen haben.

Der Freistellungsauftrag kann der GEFA BANK innerhalb des Sparer-Pauschbetrages (maximal in Höhe von EUR 801,00 bzw. – für zusammen veranlagte Ehegatten – EUR 1.602,00) erteilt werden. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf bestimmte Konten bei der GEFA BANK ist nicht möglich.

Wurden Freistellungsaufträge ggf. bei mehreren Kreditinstituten erteilt, so dürfen die freigestellten Beträge in Summe den vorgenannten Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen.

Muss ich einen Freistellungsauftrag trotz der Abgeltungsteuer einreichen?

Als Kunde sind Sie nicht dazu verpflichtet. Allerdings ist die Erteilung eines Freistellungsauftrags möglicherweise sinnvoll, um den Sparer-Pauschbetrag zur Freistellung der Kapitalerträge vom Einbehalt der Abgeltungsteuer bereits bei der GEFA BANK zu nutzen. Andernfalls könnte der nicht in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag u.U. erst im Rahmen einer Steuerveranlagung geltend gemacht werden.

Sollten Sie bei der GEFA BANK eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt haben (bspw. weil Sie voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden), so müssen Sie für die Geltungsdauer der Bescheinigung keine Freistellungsaufträge bei der GEFA BANK erteilen. In diesem Fall behält die GEFA BANK ebenfalls keine Abgeltungsteuer ein.

Kann ich einen Freistellungsauftrag im Nachhinein ändern?

Die Möglichkeit zur Änderung des Freistellungsauftrages besteht grundsätzlich in dem Kalenderjahr, in welchem der Freistellungsauftrag erteilt wurde und auch in nachfolgenden Kalenderjahren. Eine Reduzierung der freigestellten Beträge für das laufende Kalenderjahr ist jedoch nur insoweit möglich, wie der Freistellungsauftrag noch nicht durch die GEFA BANK beim Einbehalt der Abgeltungsteuer berücksichtigt wurde. Eine Erhöhung des Freistellungsauftrages im Rahmen der geltenden Höchstbeträge ist stets ohne Weiteres möglich.

Den Änderungsantrag finden Sie im Servicecenter des Online-Bankings oder Sie rufen unsere Servicehotline an (Tel. 0202/49574141).

Daneben kann der Freistellungsauftrag auch jederzeit widerrufen werden.

Was ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung?
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann jede unbeschränkt einkommensteuerpflichtige, natürliche Person beim zuständigen Finanzamt beantragen, welche voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (z.B. wegen zu geringer Einkünfte).

Vorteile sind u.a. die Abstandnahme vom Einbehalt der Abgeltungsteuer durch die GEFA BANK für den Zeitraum der angegebenen Geltungsdauer der Bescheinigung (vorbehaltlich Widerruf).

Nach Ablauf der Geltungsdauer oder nach dem Widerruf einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann wiederum ein Freistellungsauftrag bei der GEFA BANK erteilt werden.

Kann ich eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung einreichen?
Ja, ihr zuständiges Finanzamt stellt Ihnen auf Antrag nach Prüfung der Voraussetzungen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung aus, welchen Sie bitte im Original an uns weiterleiten.

KONTAKTFRAGEN

Auf welchen Wegen kann ich die GEFA BANK kontaktieren?
Sie erreichen uns über die Kontaktseite der GEFA BANK-Homepage, via E-Mail, über die Servicehotline (Tel. 0202/49574141) oder persönlich in unserer Filiale am Robert-Daum-Platz 7 in 42117 Wuppertal.

Ist es egal, über welche E-Mail-Adresse ich mit Ihnen kommuniziere?
Als Kunde der GEFA BANK empfehlen wir Ihnen den Kontakt über die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. Hiervon abweichende E-Mail-Adressen führen gegebenenfalls zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens aufgrund der dann durchzuführenden Identifizierung Ihrer Person. Interessenten an Produkten oder Dienstleistungen der GEFA BANK wenden sich bitte via Kontaktformular direkt an uns.

Bei wem kann ich Anregungen oder Kritik äußern?
Im Fall genereller Anregungen oder Kritik wenden Sie sich bitte via Servicehotline (Tel. 0202/49574141) oder per Kontaktformular an die GEFA BANK.

Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner?
Unsere Hotline steht Ihnen jederzeit gerne mit kompetenten Fachkräften bei Fragen und Anregungen zur Verfügung (Tel. 0202/49574141). Zudem betreut Sie das Team unserer Filiale in Wuppertal auch gern persönlich und steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

PREISE UND KONDITIONEN

Wann werden die Zinsen gutgeschrieben?
Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres oder am Tag der Vertragsbeendigung.

Wie schnell ist mein Tagesgeld verfügbar?
Über Ihr Tagesgeld können Sie jederzeit im Online-Banking verfügen.

Kann ich eine Vollmacht für mein Konto einrichten?
Sie haben die Möglichkeit, für eine von Ihnen bestimmte Person eine Vollmacht zu erteilen. Wenden Sie sich bitte hierfür an unsere Servicehotline (Tel. 0202/49574141) oder nutzen Sie jederzeit im Servicecenter des Online-Bankings das Blankoformular und formulieren Ihren Wunsch schriftlich an uns. Sie werden beim Absenden gebeten, Ihre Serviceanfrage mittels einer mobile TAN zu bestätigen. Der Auftrag wird dann kurzfristig bearbeitet und die notwendigen Unterlagen postalisch zugesendet.

Was passiert mit meinen Einlagen?
Die GEFA BANK ist die GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH (GEFA). Über die GEFA investieren wir für Sie in den deutschen Mittelstand. Durch Ihre Investition stärken Sie den Standort Deutschland und Sie profitieren zudem von einer soliden Anlage. Weitere Informationen hierzu erfahren Sie auf der Homepage der GEFA BANK (z.B. in unserem Informationsspot). Weitere Informationen zur GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH (GEFA) erhalten Sie auf unserer Homepage unter SGEF - Willkommen bei GEFA.

Wo finde ich die Preise und Konditionen?
Unsere aktuell gültigen Konditionen finden Sie in unserem Zinsaushang auf der GEFA BANK-Homepage ebenso wie das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis.



FRAGEN ZUM POSTIDENT-VERFAHREN

Was ist das Postident-Verfahren?
Das Postident-Verfahren ist eine Methode der sicheren, persönlichen Identifikation von Personen, die durch die Mitarbeiter der Deutschen Post AG vorgenommen wird. Das Verfahren wurde zur möglichst bequemen Gewährleistung der Anforderungen des Geldwäschegesetzes eingeführt, welches Banken gesetzlich verpflichtet, die Identität des Kunden bei der Kontoeröffnung festzuhalten.

Wie funktioniert das Postident-Verfahren?

In einer Filiale der Deutschen Post AG legt der Kunde seinen Personalausweis oder Reisepass vor. Postident kann in Postfilialen und -agenturen mit elektronischem Postschalter angenommen und verarbeitet werden und steht somit in fast allen Postfilialen zur Verfügung. Der Postmitarbeiter überträgt die Daten des Ausweispapiers in den Coupon, welchen der Kunde anschließend prüft und unterschreibt. Diese Unterschrift wird durch Stempel und Unterschrift des Postmitarbeiters bestätigt und an die Bank gesendet.


Gruß
 
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