Was muss Gebäudeversicherung alles abdecken?

Diskutiere Was muss Gebäudeversicherung alles abdecken? im Gebäudeversicherung Forum im Bereich Versicherungen; Hallo und guten Tag. Was sollte denn eine Gebäudeversicherung alles abdecken bzw. was für Sachen kann man im Grunde ausser Acht lassen weil es...
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Franzine

Hallo und guten Tag.

Was sollte denn eine Gebäudeversicherung alles abdecken bzw. was für Sachen kann man im Grunde ausser Acht lassen weil es nicht notwendig ist? Oder sind alle Gebäudeversicherungen gleich was die Absicherung angeht?
 
T

Thomas Vetter

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Hallo Franzine,

genau bei den Leistungen gibt es die größten Unterschiede (neben dem Beitrag). Ich versuch mal die wichtigsten Sachen hier aufzuzählen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) und lasse mal bewußt andere Dinge weg, wie z.B. ob der Briefkasten gegen Vandalismus versichert ist oder nicht.

Zunächst kann man sich gegen folgende Risiken bei der Wohngebäudeversicherung absichern:

Brand (Feuer, Blitzschlag, Überspannung durch Blitzschlag....)
Leitungswasser
Sturm und Hagel (meist ab Windstärke 8)
Elementarschäden (Schäden die durch "Naturkatastrophen" verursacht werden wie z.B. Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck....)

Ausserdem wichtig:
Unterversicherungsverzicht vereinbart?
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Kosten für das Aufräumen, Abreißen, Entsorgung, Dekontamination von Erdreich, Wiederaufbau durch behördliche Auflagen etc. in ausreichender Höhe mitversichert?

Lass dir einfach mal 3 oder 4 Angebote von verschiedenen Gesellschaften geben und stell die Leistungen gegenüber. Die meisten Gesellschaften bieten 2 oder 3 Tarifvarianten an. Einen Grundschutz, Standardschutz und einen Topschutz. Lass dir von den Gesellschaften einen sogenannten "Highlight-Flyer" geben, auf dem die Varianten gegenüber gestellt sind. Dann bekommst du ein Gespür dafür, was alle Gesellschaften an Leistung bieten und in welcher Höhe. Ausserdem siehst du dann auch, was überhaupt alles möglich ist bei der Wohngebäudeversicherung. Dann entscheide dich, was für dich persönlich wichtig ist.

Gruß
Thomas
 
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Hallo Thomas,

du scheinst das immer so schön zu erklären.

Kannst du denn erklären was mit

"Unterversicherungsverzicht vereinbart?
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?"

gemeint ist? Damit kann ich nichts anfangen. Auch dieser 1914 Wert ist doch schon sehr verwirrend. Ich hab vorhin mal so ein bisschen nach Versicherungen geschaut. Da war dann eine dabei die hätte 1000€ im Monat gekostet. Kann das denn sein? Ich hab zwar noch kein Haus plan aber mir in den nächsten paar Jahren eins zu kaufen und informier mich schonmal darüber. Dabei hab ich solche Sachen wie Dachsanierung, Elektrosanierung komplett aussen vor gelassen da ich ja nicht weiss ob das dann alt wäre bei meinem Haus oder nicht.
 
T

Thomas Vetter

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Unterversicherung bedeutet, dass der tatsächliche Versicherungswert höher ist, als die vereinbarte Versicherungssumme. Beispiel: Meine Villa ist eine Mio. wert, ich versichere sie aber nur mit 500.000. Unterversicherungsverzicht = Im Schadenfall wird nicht geprüft ob Versicherungssumme und Versicherungswert übereinstimmen. Der Schaden wird also komplett bezahlt (max. bis zur Versicherungssumme).

Grobe Fahrlässigkeit: Beispiel in der Adventszeit läßt du den Adventskranz brennen, verlässt das Haus und die Bude fakelt ab. Das brennen lassen einer Kerze ist grob fahrlässig. Die Gesellschaft muss dir den Schaden nicht komplett ersetzen sondern nur anteilig (Stichwort: Quotelung). Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bedeutet also, die Gesellschaft zahlt dir trotzdem den Schaden komplett (obwohl sie nicht müsste)

Wert 1914: Da die Gebäude alle zu unterschiedlichen Zeiten gebaut wurden und ein Haus von z.B. 1950 günstiger war, als wenn du heute ein Haus neu baust, stellt es ein Problem dar hier eine richtige Berechnungsgrundlage für den Wert bzw. die Kosten für den Wiederaufbau eines Hauses zu ermitteln. Daher haben sich die Versicherer dazu entschieden alle Gebäude auf den Wert von 1914 zurück zu rechnen. Dazu werden vom Statistischen Bundesamt jährlich Baupreisindex und Neuwertfaktor ermittelt. Diese Daten dienen dann als Grundlage für die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme. So ist sichergestellt dass ein Haus, dass 1950 ca. 50.000,- DM gekostet hat, nach einem Brand im Jahr 2011 auch wieder für z.B. 200.000 Euro aufgebaut werden kann.

1.000,- Euro Beitrag im Monat für eine Wohngebäude? Willst du Schloss Bellevue versichern?
Spass beiseite. Denkmalgeschützte Gebäude sind natürlich teurer als "normale". In der Wohngebäudeversicherung gibt es keinen Beitrag den es nicht gibt. Auch wird es beim Denkmalschutz problematisch einen Unterversicherungsverzicht bei der Gesellschaft zu erwirken. Aber für ein normales Ein- oder Zweifamilienhaus zahlst du keine 1.000,- Euro. Vielleicht 20,- bis 50,- Euro im Monat. Je nach Leistungsumfang, Baujahr, Größe usw.

Gruß
Thomas
 
U

Unregistriert

Hallo Thomas,

hab das weitestgehend verstanden.

Ausser das mit der Unterversicherung. Du schreibst das die bis max. zur Versicherungssumme bezahlen. Also auch maximal 500.000€ obwohl die Villa ne Mio kostet. Wäre es dann nicht besser auf diesen Verzicht zu verzichten? Oder hab ich das jetzt komplett falsch verstanden? Oder hat man bei einer Gebäudeversicherung immer eine Unterversicherung die man auch bewusst (beide Seiten) in Kauf nimmt?
 
T

Thomas Vetter

Erfahrener Benutzer
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Das Beispiel war vielleicht etwas unglücklich gewählt. Unterversicherung ist nie gut, weil man dann im Schadenfall eben auf einen Teil der Kosten sitzen bleibt. Im Normalfall wird auch keiner seine Mio. Villa nur mit 500.000 absichern (wollen).

Nur manchmal ist es halt so, dass man nicht den exakten Wert kennt und ein Wertgutachten will man vielleicht auch nicht gleich erstellen lassen. Dann gibt es Richtlinien bzw. Pauschalen wie der Wert ermittelt werden kann, z.B. nach qm Wohnfläche, oder umbauten Raum. Wird der Wert so ermittelt, dann besteht meist bei den Gesellschaften Unterversicherungsverzicht und die Hütte wird wieder so hingestellt wie sie ursprünglich war. Egal ob es dann 200.000 Euro kostet oder 250.000.

Besteht kein Unterversicherungsverzicht bekomm ich auch die Hütte wieder hingestellt, aber halt nur zu dem Preis wie die Versicherungssumme war. Übertrieben gesagt, reicht das Geld dann vielleicht nicht mehr für ein Dach, oder ich muss auf bestimmte Ausstattung verzichten.

Im Regelfall sind die Wohngebäudeversicherungen nach dem "gleitenden Neuwert" versichert und damit mit Unterversicherungsverzicht und das ist auch gut so. Nur in einigen Ausnahmen (z.B. um Beitrag zu sparen) besteht die Versicherung nach dem "Neuwert" (nicht zu verwechseln mit dem gleitenden Neuwert). Hier gilt dann kein Unterversicherungsverzicht, weil nur der Wert des aktuellen Jahres zugrunde liegt.

Im Klartext: Wohngebäude nach dem Neuwert muss jedes Jahr neu angepasst werden, dann fehlt da auch nichts. Wohngebäude nach dem "gleitenden Neuwert" wird einmal berechnet und gut ist, solange keine Anbauten oder sonstige Wertsteigerungen dazu kommen. Wie der Name hier schon sagt, passt sich die Versicherung immer dem aktuellen Neuwert an. Darum hat man i.d.R. auch jährlich eine Beitragsanpassung in der Wohngebäudeversicherung, weil der Neuwertfaktor steigt.

Hoffe jetzt konnte ich mich etwas verständlicher ausdrücken.

Gruß
Thomas
 
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Unregistriert

Superklasse hast das jetzt erklärt vielen Dank.

Nun ist mir klar dass der Unterversicherungsverzicht was gutes ist ^^
 
W

winterlich

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Hallo Franzine,

genau bei den Leistungen gibt es die größten Unterschiede (neben dem Beitrag). Ich versuch mal die wichtigsten Sachen hier aufzuzählen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) und lasse mal bewußt andere Dinge weg, wie z.B. ob der Briefkasten gegen Vandalismus versichert ist oder nicht.

Zunächst kann man sich gegen folgende Risiken bei der Wohngebäudeversicherung absichern:

Brand (Feuer, Blitzschlag, Überspannung durch Blitzschlag....)
Leitungswasser
Sturm und Hagel (meist ab Windstärke 8)
Elementarschäden (Schäden die durch "Naturkatastrophen" verursacht werden wie z.B. Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck....)

Ausserdem wichtig:
Unterversicherungsverzicht vereinbart?
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Kosten für das Aufräumen, Abreißen, Entsorgung, Dekontamination von Erdreich, Wiederaufbau durch behördliche Auflagen etc. in ausreichender Höhe mitversichert?

Lass dir einfach mal 3 oder 4 Angebote von verschiedenen Gesellschaften geben und stell die Leistungen gegenüber. Die meisten Gesellschaften bieten 2 oder 3 Tarifvarianten an. Einen Grundschutz, Standardschutz und einen Topschutz. Lass dir von den Gesellschaften einen sogenannten "Highlight-Flyer" geben, auf dem die Varianten gegenüber gestellt sind. Dann bekommst du ein Gespür dafür, was alle Gesellschaften an Leistung bieten und in welcher Höhe. Ausserdem siehst du dann auch, was überhaupt alles möglich ist bei der Wohngebäudeversicherung. Dann entscheide dich, was für dich persönlich wichtig ist.

Gruß
Thomas
Im Regelfall sind die Wohngebäudeversicherungen nach dem "gleitenden Neuwert" versichert und damit mit Unterversicherungsverzicht und das ist auch gut so. Nur in einigen Ausnahmen (z.B. um Beitrag zu sparen) besteht die Versicherung nach dem "Neuwert" (nicht zu verwechseln mit dem gleitenden Neuwert). Hier gilt dann kein Unterversicherungsverzicht, weil nur der Wert des aktuellen Jahres zugrunde liegt.

aber halt auch nur im regelfall.

lg
 
Thema:

Was muss Gebäudeversicherung alles abdecken?

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