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Was passiert mit Altersrente nach Tod von Ehegatten?
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<p>[QUOTE="otta51, post: 36466, member: 1272"]</p><p>Sie bekommen 60 bzw. 55% der Rente Ihrer Ehefrau. Natürlich müssen Sie sich einen Teil Ihres Einkommens anrechnen lassen. Da gibt es Freibetrag. Kommen Sie darüber, kann es sein, daß von der Rente der verstorbenen Frau einiges einbehalten wird. Bedenke: Wir leben in Deutschland, und egal um was es geht, werden nur die "Kleinen" zur Kasse gebeten.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="otta51, post: 36466, member: 1272"] Sie bekommen 60 bzw. 55% der Rente Ihrer Ehefrau. Natürlich müssen Sie sich einen Teil Ihres Einkommens anrechnen lassen. Da gibt es Freibetrag. Kommen Sie darüber, kann es sein, daß von der Rente der verstorbenen Frau einiges einbehalten wird. Bedenke: Wir leben in Deutschland, und egal um was es geht, werden nur die "Kleinen" zur Kasse gebeten. [/QUOTE]
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