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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 30423"]</p><p>RE. Prozesskosten:</p><p></p><p>Einen Antrag auf die Beihilfe kann Jedefrau bei Gericht stellen - das geht nach Einkommens-Liste.</p><p>Hartz4ler müssen dabei nur mit ihrem Bescheid wedeln, schon zahlen sie nix mehr. Das ist auch der Grund dafür, warum Klagen beim Sozialgericht so eine Art Sport geworden sind bei der Klientel der ARGEs (diese Leute haben oft aber auch keine andere Wahl - was die an Bescheiden zugestellt bekommen, ist oft nur noch als Sozialrassismus zu bezeichnen, auch so krass neben den Regeln, daß es zum Himmel stinkt...). Sozialrichter und Abteilungschefinnen der ARGE´s kennen sich oft sehr gut, verhandelt wird schon seit Jahren vorerst nur "vorinstanzlich" im Büro des Richters; das geht dann oft gleich so aus, daß die ARGE´s zurückrudern - die Sozialgerichte sparen sich so viel arbeit, bzw. anders geht´s oft auch gar nicht mehr...</p><p></p><p>Personen die genug moos haben, müssen selber zahlen. Sowohl die Anwaltsgebühren als auch die Prozesskosten (im Voraus zu entrichtren) orientieren sich am Streitwert - gibt genaue Listen dafür; wenn Sie gewinnen, bezahlt der Gegner die Prozesskosten und u.U. auch Ihren Anwalt...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 30423"] RE. Prozesskosten: Einen Antrag auf die Beihilfe kann Jedefrau bei Gericht stellen - das geht nach Einkommens-Liste. Hartz4ler müssen dabei nur mit ihrem Bescheid wedeln, schon zahlen sie nix mehr. Das ist auch der Grund dafür, warum Klagen beim Sozialgericht so eine Art Sport geworden sind bei der Klientel der ARGEs (diese Leute haben oft aber auch keine andere Wahl - was die an Bescheiden zugestellt bekommen, ist oft nur noch als Sozialrassismus zu bezeichnen, auch so krass neben den Regeln, daß es zum Himmel stinkt...). Sozialrichter und Abteilungschefinnen der ARGE´s kennen sich oft sehr gut, verhandelt wird schon seit Jahren vorerst nur "vorinstanzlich" im Büro des Richters; das geht dann oft gleich so aus, daß die ARGE´s zurückrudern - die Sozialgerichte sparen sich so viel arbeit, bzw. anders geht´s oft auch gar nicht mehr... Personen die genug moos haben, müssen selber zahlen. Sowohl die Anwaltsgebühren als auch die Prozesskosten (im Voraus zu entrichtren) orientieren sich am Streitwert - gibt genaue Listen dafür; wenn Sie gewinnen, bezahlt der Gegner die Prozesskosten und u.U. auch Ihren Anwalt... [/QUOTE]
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