Hallo,
die Kosten für den Notar sind in der KostenO niedergelegt - da wo auch drinsteht, was das Gericht verdient...
->Das ist leider trotzdem nicht so einfach, da diese Ordnung ungef. 200 §§ kennt...da gibt´s z.B. die normale Gebühr, die Doppelte, die 1/10, 1/5, 1/4 usw...Außerdem geht´s um den Umfang des Geschäftes!
Damit nicht genug: Ca. 7/8-2013 wird es eine völlig neue Gesetzeslage geben - die bisherige stammt nämlich noch vom Adolf.
"Wie wird die ausfallen"
->Na Kind: so wie eine Preissteigerung seit 1933 halt...
=>Ich empfehle darüberhinaus Allende, nicht nur den Hauskäufern (da geht´s übrigens noch darum, ob eine Grundschuld mit einztragen ist usw. pp) beim Notariat anzurufen, da gibt´s nämlich die Assistentinnen - denen kann man mal sagen worum´s geht und was das kosten wird /die Mädels wissen das übrigens auswendig, weil 1) dauernd jemand anruft mit "was koscht des?" und 2) schreiben Die ja die Rechnungen - der alte Esel sitzt ja bloß in seinem Chefsessel hinten drin und pups sich Einen...