Was verlangt ein Notar bei Hauskauf ?

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W

Wasserstein

Servus,

wollte mal wissen was ein Notar so verlangt wenn man ein Haus kauft ? Eine Arbeitskollegin sprach von 5 Prozent vom Hauswert aber das wäre ja schon verdammt viel, kann das wirklich stimmen ?
 
P

pitsches1278

notar zw. 1 und 1,5 prozent, grundbucheintrag 0,5 prozent vom kaufwert.

aber ich hab da auch eine frage. es ist ja so, bevor man ins grundbuch eingetragen wird braucht das grundbuchamt eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom finanzamt. nu hab ich aber gelesen das das finanzamt das automatisch an den notar bzw. zum grundbuchamt schickt. erst dann kann ja der grundbucheintrag vorgenommen werden.

frage hierzu: muss ich mich denn dann noch um irgendwas kümmern oder geht das dann alles automatisch sobald ich die grunderwerbssteuer gezahlt hab?
 
U

Unregistriert

Hallo,

die Kosten für den Notar sind in der KostenO niedergelegt - da wo auch drinsteht, was das Gericht verdient...
->Das ist leider trotzdem nicht so einfach, da diese Ordnung ungef. 200 §§ kennt...da gibt´s z.B. die normale Gebühr, die Doppelte, die 1/10, 1/5, 1/4 usw...Außerdem geht´s um den Umfang des Geschäftes!
Damit nicht genug: Ca. 7/8-2013 wird es eine völlig neue Gesetzeslage geben - die bisherige stammt nämlich noch vom Adolf.

"Wie wird die ausfallen"
->Na Kind: so wie eine Preissteigerung seit 1933 halt...

=>Ich empfehle darüberhinaus Allende, nicht nur den Hauskäufern (da geht´s übrigens noch darum, ob eine Grundschuld mit einztragen ist usw. pp) beim Notariat anzurufen, da gibt´s nämlich die Assistentinnen - denen kann man mal sagen worum´s geht und was das kosten wird /die Mädels wissen das übrigens auswendig, weil 1) dauernd jemand anruft mit "was koscht des?" und 2) schreiben Die ja die Rechnungen - der alte Esel sitzt ja bloß in seinem Chefsessel hinten drin und pups sich Einen...
 
U

Unregistriert

P.S.: Notarkosten können Sie in der Steuer natürlich häufig absetzen - als Werbungskosten, also heben Sie die Quittung auf!
 
B

Broiler

Immer diese nichtssagenden Antworten. Er hat wohl kaum verlangt, auf Heller und Pfennig den Preis zu kennen. Aber etwas mehr als "das steht in der KostenO bla bla bla" hätte man ja schon verraten können. So wie gleich die erste Antwort mit ca.-Angaben. Da weiss man wenigstens so halbwegs woran man ist und muss nicht noch irgendwelche Paragraphen durchforsten.

Meine Güte, diese schwachsinnigen Antworten immer...
 
U

Unregistriert

Nun,

vielleicht blicke ich die KostenO. selber nicht...
Außerdem: Warum soll ich mich da jetzt rein knien, wenn das ab Aug. sowiso ganz anders wird...
Der allg. Richtwert steht sowiso schonw eiter oben - 1% vom Kaufwert bei Vertragsschluß und 0,5 % Grundbucheintrag.
Generell sollten Hauskäufer mit bis zu 10% Nebenkosten rechen!
 
U

Unregistriert

natürlich ist das dann abhängig ob ein makler mit involviert ist oder nicht. sonst können gute 3,57 prozent schonmal weggerechnet werden.
 
G

GuterRat

Neuer Benutzer
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Ein kleiner Tipp nebenbei:
der Notar ich schon nicht ganz günstig. 1% kann 5000€ bedeuten. Das für eine Unterschrift...dafür muss der Notar aber auch lange in die Uni laufen :)

Die Grunderwerbssteuer bemisst sich ja am Kaufpreis. Man kann den Kaufpreis niedriger ansetzen als er tatsächlich ist. Das ist vollkommen legal, jedoch muss der Verkäufer mitpsielen. Hier können bewegliche Güter steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen:
Einbauschränke, Einbauküche, Heizölbestand...
So kann man dem Verkäufer den gewünschten Kaufbetrag bieten. Man muss den Kaufbetrag eben nur aufsplitten in Kaufpreis für das Haus und Kaufpreis für die beweglichen Gegenstände.
 
B

Broiler

Das ist tatsächlich legal? Find ich stark. Da könnte man gut und gern nochmal 5-10 tausend Euro abziehen. Je nach Heizölstand könnte das noch mehr werden. Nur eine gebrauchte Küche wird wohl nicht mehr so viel bringen.

Würde das denn auch mit dem Boden funktionieren? Und kann das Finanzamt hier dann tatsächlich prüfen ob dem so ist also ggf. einen Gutachter vorbei schicken der sich die Dinge anschaut?
 
G

GuterRat

Neuer Benutzer
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Das ist tatsächlich legal? Find ich stark. Da könnte man gut und gern nochmal 5-10 tausend Euro abziehen. Je nach Heizölstand könnte das noch mehr werden. Nur eine gebrauchte Küche wird wohl nicht mehr so viel bringen.

Würde das denn auch mit dem Boden funktionieren? Und kann das Finanzamt hier dann tatsächlich prüfen ob dem so ist also ggf. einen Gutachter vorbei schicken der sich die Dinge anschaut?
Hallo Broiler,

vorweg, ich würde hier keine Informationen reinschreiben, von denen ich wüsste, dass die illegal sind. Ich bin aber auch kein Anwalt. Diese Infos habe ich aber von unserem Notar. Wir haben das gemacht und es hat super geklappt.
Ich denke, wenn man diese Geschichte übertreibt, kann es schon sein, dass das FA einen Gutachter vorbei schickt. Was den Boden angeht, so weiß ich nicht, ob man diesen zu den beweglichen Gegenständen zählen kann, welche nach Verwendungszweck unmittelbar mit dem Haus verbunden sind. Ich denke hierbei handelt es sich nicht um einen beweglichen Gegenstand. Diese Sachen solltest du kurz recherchieren.
 
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