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Was verlangt ein Notar bei Hauskauf ?
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<p>[QUOTE="pitsches1278, post: 40292"]</p><p>notar zw. 1 und 1,5 prozent, grundbucheintrag 0,5 prozent vom kaufwert. </p><p></p><p>aber ich hab da auch eine frage. es ist ja so, bevor man ins grundbuch eingetragen wird braucht das grundbuchamt eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom finanzamt. nu hab ich aber gelesen das das finanzamt das automatisch an den notar bzw. zum grundbuchamt schickt. erst dann kann ja der grundbucheintrag vorgenommen werden.</p><p></p><p>frage hierzu: muss ich mich denn dann noch um irgendwas kümmern oder geht das dann alles automatisch sobald ich die grunderwerbssteuer gezahlt hab?</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="pitsches1278, post: 40292"] notar zw. 1 und 1,5 prozent, grundbucheintrag 0,5 prozent vom kaufwert. aber ich hab da auch eine frage. es ist ja so, bevor man ins grundbuch eingetragen wird braucht das grundbuchamt eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom finanzamt. nu hab ich aber gelesen das das finanzamt das automatisch an den notar bzw. zum grundbuchamt schickt. erst dann kann ja der grundbucheintrag vorgenommen werden. frage hierzu: muss ich mich denn dann noch um irgendwas kümmern oder geht das dann alles automatisch sobald ich die grunderwerbssteuer gezahlt hab? [/QUOTE]
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