Wasserschaden in meinem Auto (Haftpflicht Anspruch)

Diskutiere Wasserschaden in meinem Auto (Haftpflicht Anspruch) im Haftpflichtversicherung Forum im Bereich Versicherungen; Einen schönen guten morgen, letzte Woche habe ich für meine Freundin Wasser in einem Kanister zu ihrer Mutter gefahren. Leider war er undicht...
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Aika

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Einen schönen guten morgen,

letzte Woche habe ich für meine Freundin Wasser in einem Kanister zu ihrer Mutter gefahren. Leider war er undicht. Er
stand in meinem Kofferraum. Es ist Wasser ausgetreten und unten in die Elektronik gelaufen. Das Auto wurde 3 Tage nicht bewegt und als ich wollte war kein Funken mehr auf der Batterie. Pannenhilfe angerufen und die haben dann festgestellt,
dass durch das Wasser ein Bauteil zerschossen wurde. Das Auto steht jetzt in der Werkstatt und es wird ca 500€ Kosten. Meine Frage ist jetzt ob es Chancen gibt das durch ihre Haftpflichtversicherung laufen zu lassen und wie ich das am
besten im Unfallhergang schildern sollte?
 
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Hallo,

a) die obligatorische KFZ-Hafpftplicht zahlt das vermutlich nicht,
b) da EIGENE Brände, Explosionen, Diebstähle, Elementar- sowie Wildschäden, Glasbrüchr und Kürzschlüsse(!)
nur von der TEILKASKO abgedeckt sind!
->Teilkasko ist an einem Wagen sehr sinnvoll, allerdings muß man einen genauen Leistungsvergleich machen, da es sehr gerne Einschränkungen gibt, z.B. "bestimmte Wildarten" oder "Sie hätten den PKW in dem Sturm ja nicht straight unter dem betreffenden Baum parken müssen..." - da muß man also ein bisschen aufpassen, was man sich ins Haus holt!

c)die pr.Hftpfl. in einer übergreifenden Branchenabsprache zu dem Konsens gekommen ist, daß alles was PKW betrifft - mit Hinweis auf die KFZ-Versicherung - generell nicht mehr übernommen wird. Das gilt auch für Schäden an geparkten und abgemeldeten Autos!

d) um nochmals den Unterschied von Teil- und Vollkasko zu erläutern:
->Voll- ist wie Teil- plus zusätzlich Sdchutz bei
-selbstverschuldeter Unfall (siehe kleingedrucktes, bei Alk heute wahrtscheinlich überhaupt kein Schutz mehr..)
-mut- oder böswilliger Beschädigung (Sie parken z.B. auf der Staße und bei einer Demonstration in Ihrer Stadt hauen ein paar Chaoten alles klein, was ihnen in den Weg kommt und zünden Autos an...; beachte: die Teil- zahlt NICHT für Vandalismus; wer bei seiner Versicherung einen Garagentarif hat, muß tatsächlich in der Garage parken!).

Darüberhinaus ist es das Billgste, überhaupt nicht mehr Auto zu fahren:
Ein Fahrrad kostet:
-wenig Anschaffungpreis
-wenig Instandsetzung/ viel selber machen...
-keine Versicherung, bzw. oft bei Hausrat mitversichert.
-kein Treibstoff.
-kein Öl.
-kein neuer Scheibenwischer.
-wenig Ersatzreifen (bei Auswahl pannensicherer Produkte, Einmal ca.30-35€).
-kein Parkplatz
-keine Nerven, z.B. im Stau!

Und die Mütter von Frauen/Freudinnen:
-> kündigen Sie doch einfach dem Weib - wer braucht denn solche Sorgen? Total unökologisch/ökonomisch!
 
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cx 7

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Also die KFZ-Haft zahlt nicht, das ist klar.

Die private Haftpflicht in diesem Fall aber leider auch nicht. Die vorher genannte Aussage, dass die PH nichts in Bezug auf KFZ bezahlt stimmt so nicht ganz. es gibt schon Ausnahmen wie ein Brandloch im Sitz, oder verschütteter Kaffee etc.

Die TK deckt deinen Wasserschaden auch nicht ab, bleibt also nur die Vollkasko. Und diese würde zahlen, wenn du den entsprechenden Baustein der AlllRisk ober Optimum oder wie er sich sonst noch nennt, mitversichert hast. Da allerdings der Schaden rd 500.- beträgt, du bestimmt eine SB hast und danach auch noch hochgestuft wirst, ist die Meldung mehr als unsinnig.

Und eine Anleitung zum Versicherungsbetrug wirst von mir nicht bekommen.
 
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Aika

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Nene es geht nicht um Betrug. Sondern nur wie ich mich am besten Ausdrücke. Sie hat den Kanister reingestellt und deswegen ist ja der Kurzschluss passiert. Sie ist auch noch bei ihrem Vater mitversichert und ich dachte halt das es so wäre wie wenn ich durch eine Dummheit etwas an ihrem Eigentum beschädigen würde. Da würde ja auch meine private Haftpflicht in kraft treten?
 
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cx 7

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Ach deine Freundin hat ihn reingestellt.
ist ne Grauzone, wenn sie bei einer guten Versicherung bist könnte es gut ausgehen. Du hast vor Fahrt noch geprüft, dass die Sicherungspflichten erfüllt sind, sprich er konnte nicht umfallen und vom Leck wusstet ihr beide nix. Durch ihr Handeln entstand der Schaden. Wenn sie meine Kundin wäre hätte sie Glück und ich würde bezahlen.
Versuche es einfach und poste dann das Ergebnis. Ich denke es geht positiv für euch aus.

Ich habe schon einmal Kaffeeflecken auf den Sitzen durch den Beifahrer über dessen Haftpflicht reguliert. Und würde es hier auch machen.
 
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Wasserschaden in meinem Auto (Haftpflicht Anspruch)

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