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Für eine ehemalige Filialleiterin der Schnellrestaurant-Kette McDonald's aus Frankreich zahlt sich die Schufterei nun wohl aus. Jahrelang hat sie teilweise das Doppelte an Arbeitszeit geleistet ohne dafür einen Ausgleich zu bekommen, das erklärte die Gewerkschaftsanwältin Mado Le Faucheur. Demnach soll die Frau regelmäßig sieben Tage die Woche gearbeitet haben, teilweise von 5 Uhr morgens bis Mitternacht. Nun wurde die Schnellrestaurant-Kette zu einer Schadenersatzleistung von 250.000 Euro verurteilt.
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