Weitere Kosten durch Zwangsversteigerung?

Diskutiere Weitere Kosten durch Zwangsversteigerung? im Zwangsversteigerung Forum im Bereich Kredite, Finanzierung, Darlehen; Hallo, ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen. Und zwar muss ein Bekannter nun sein Haus zwangsversteigern lassen. Genauer genommen...
H

Hombinator

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen. Und zwar muss ein Bekannter nun sein Haus zwangsversteigern lassen. Genauer genommen macht es die Bank da er die Raten seit 6 Monaten nicht mehr bedienen kann. Die Frage, die sich mir nun stellt, kommen da nun weitere Kosten auf ihn zu oder wie genau ist das jetzt? Wenn das Haus verkauft wurde bekommt ja die Bank wieder ihr Geld und ist zufrieden. Aber welche weiteren Kosten hat mein Bekannter nun zu tragen?

Danke euch schonmal für eure Hilfe.
 
U

Unregistriert

Hallo,

Der Ablauf - Zwangsversteigerungsrecht - Tipps für Eigentümer
->Das fasst so Einiges sehr gut zusammen - beachten Sie für Ihre Detaillfrage den Kasten: Merke: Verfahrenskosten gehen grundsätzlich als Erstes vom Erlös ab, erst dann kommen die BANKEN...

Jetzt etwas, was da NICHT drin steht:
->Daß die BANK nach läppischen 6 Monaten kündigt, ist normal - DIE sind zu allende Leid soo...weil die Leid sind ja bloß die Leid...
Begründung: Du hättest ja zur Schuldnerberatung gehen können!
Sehen Sie: In der Hinsicht ist unser Land ein bisschen scheiße geworden in letzter Zeit - vor allem für Stolze.
Das ist wie z.B. wenn bei Privatinsolvenzlern von Stadtwerken usw... rücksichtslos gelastschriftet wird (SIE glauben gar nicht, wie nasty die Leid bei Ihrem Stadwerk werden können...), obwohl die wissen, was da läuft in Ihrem Fall - und immer wieder/ also glauben Sie bloß nicht, daß man mit dene Leid schwätzen kann...
Begründung: Die Frau hätte ja auch ein Pfändungsschutzkonto haben können! Oder: Den letzten beißen die Hunde!

Von daher: Gehen Sie rechtzeitig zur Schuldnerberatung! Sie glauben gar nicht, was da alles möglich ist - DIE springen GANZ anders um mit Ihrer BANK, glauben Sie mir das - DIE machen auch Umschuldung, wenn Sie schon das Gefühl hatten, daß das nicht mehr möglich ist - usw... !
"In meiner Stadt gibt´s das bloß von der Diakonie"
->Na und: Dann lassen Sie halt Dem seine blutige Kirch sein Gehalt zahlen - was viecht Sie das eigentlich an?!
"Der ist aber viell. nicht so professionell!"
->Woher wollen Sie das wissen? Bloß weil der PFARRER von Dene ein Asshole ist, oder was?!
"Aber..."
->Wenn´s gar ned geht, haben Sie die Fahrkosten halt - das ist dann ihr Bier! Bloß sollten Sie das rechtzeitig machen - in dem Link steht drin, wie lange man Zeit für eine Einstweilige Aufschiebung des Verfahrens hat - für die Beratung ist das natürlich auch viel mehr Arbeit, als wenn Sie einfach vorher a mol da hin gegangen wären/ ich meine, wenn es Ihnen da nicht gefällt, können Sie schließlich immer noch gehen, oder...?!

Merke: Hochmut ist die Persönlichkeitseigenschaft, bei der man häufiger eine Chance ausläßt!
"Aber ich habe echt Schiß, und was sollen meine Leid sagen und erst die Anderen?"
->Ob und wann Sie bei DEM drin waren, erfährt -von seiner Seite- niemand/ außer die BANK - und das sind ja eh Ihre Top Assholes...

=>Szene aus der Bank:
Verkäufer 1: "Scheiße: Der Maier hat die Beratung eingeschaltet!"
Verk. 2: "Och nee, oder?!"
Chef von Hinten: "Mit dem haben doch SIE abgeschlossen, oder Schulz...?"
Schulz: Äh, ja schon Chef, aber Der sah total bedäbbert aus - wirklich! Wie der jetzt auf den Clou gekommen ist, weiß ich ehrlich gesagt überhaupt nicht!"
Chef: "Kreuzteufel, bloß Idioten um mich rum - der Paff ruft bestimmt gleich an!!
Sekretärin: "Der ist nicht der PFARRER sondern Angestellter bei..."
Chef: *wenn Blicke töten könnten*
 
U

Unregistriert

Hallo,
Die erste Frage, die ich habe: Soll das Haus zwangsversteigert werden? Oder soll u.U. die Zwangsversteigerung, wenn möglich, verhindert werden?

Ich bitte mal um Antwort!

Im übrigen: Es kommen selbstverständlich Kosten auf Ihren Bekannten - wer auch immer das ist - zu.
Welche Kosten das genau sind, ist immer vom Einzelfall abhängig.
 
B

Buhlert

Neuer Benutzer
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Beiträge
7
Welche weiteren Kosten auf den Schuldner bei einer Versteigerung seines Eigenheims zukommen, lässt sich im Voraus nicht konkret sagen. Die Kosten der Zwangsversteigerung sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Im Kostenverzeichnis Hauptabschnitt 2 Abschnitt 1 sind unter den Nummern 2210 bis 2216 die Gebührensätze genannt, die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem gerichtlich festgesetzten Verkehrswert des Objektes. Im Regelfall fallen für das Zwangsversteigerungsverfahren 2 volle Gerichtsgebühren an. Ist das Objekt werthaltig, aber nur gering belastet, und wird das Objekt dann mit einem Meistgebot versteigert, das weit über den Belastungen liegt, ist es durchaus möglich, dass nicht nur alle Verbindlichkeiten aus dem Meistgebot erfüllt werden, nachdem die Gerichtskosten vorab beglichen sind, sondern dass noch ein Übererlös für den Schuldner verbleibt. Wird aber nur ein geringes Meistgebot erzielt, verbleiben nach Ausgleich der Gerichtskosten und Zahlung des Restes auf die Verbindlichkeiten oft nur hohe Restschulden, für die der Eigentümer / Schuldner weiter haftet. Kurz gesagt: Neben den zwei oben genannten Gerichtsgebühren für das Verfahren sind bei der Zwangsversteigerung noch die Auslagen der Gläubiger als weitere Kosten einzukalkulieren.

Hans-Jürgen Buhlert
 
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