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Welche Steuerklasse für Freiberufler
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<p>[QUOTE="FINO, post: 1245, member: 12"]</p><p>Hallo, Richard</p><p></p><p></p><p>Nach der Hochzeit gibt es zwei Möglichkeiten für die Ehegatten. Zum einen ist dies die Kombination der Steuerklassen III / V oder IV / IV.</p><p>Allerdings lohnt sich die IV / IV Kombination nur, wenn beide Paare auf dem gleichen Niveau verdienen.</p><p></p><p>Die andere Kombination, nämlich III / V ist dann ratsam, wenn enorme Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartner bestehen. Der besser Verdienenden sollte dabei in die Steuerklasse III zurückkehren. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen sollte die Lohnsteuerklasse V nutzen.</p><p></p><p>Auch wenn es sich einfach anhört, die Auswahl der Lohnsteuerklasse wirkt sich maßgeblich auf die Lohnnebenkosten aus, somit auch auf die Höhe von Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder gar dem Unterhalt.</p><p></p><p>Einfach die Lohnsteuerklasse zu wechseln, nur um die schnelle Ersparnis auszunutzen zu können, ist daher nicht ratsam, da sich die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen meist erst mit der Einkommenssteuererklärung zeigen.</p><p></p><p>Wird ein Wechsel angestrebt, kann der Antrag noch bis zum 01. Januar 2008 an Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Wer diesen Termin versäumt, muss nicht das Nachsehen haben. Es ist bis zum 30. November des jeweiligen Folgejahres möglich die Steuerklasse zu wechseln, allerdings nur einmal und mit Unterschrift beider Ehegatten.</p><p></p><p>Trotz der scheinbar winkenden Ersparnis, sollte ein Wechsel der Lohnsteuerklasse genauestens abgewogen und vor allem nicht überstürzt werden.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="FINO, post: 1245, member: 12"] Hallo, Richard Nach der Hochzeit gibt es zwei Möglichkeiten für die Ehegatten. Zum einen ist dies die Kombination der Steuerklassen III / V oder IV / IV. Allerdings lohnt sich die IV / IV Kombination nur, wenn beide Paare auf dem gleichen Niveau verdienen. Die andere Kombination, nämlich III / V ist dann ratsam, wenn enorme Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartner bestehen. Der besser Verdienenden sollte dabei in die Steuerklasse III zurückkehren. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen sollte die Lohnsteuerklasse V nutzen. Auch wenn es sich einfach anhört, die Auswahl der Lohnsteuerklasse wirkt sich maßgeblich auf die Lohnnebenkosten aus, somit auch auf die Höhe von Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder gar dem Unterhalt. Einfach die Lohnsteuerklasse zu wechseln, nur um die schnelle Ersparnis auszunutzen zu können, ist daher nicht ratsam, da sich die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen meist erst mit der Einkommenssteuererklärung zeigen. Wird ein Wechsel angestrebt, kann der Antrag noch bis zum 01. Januar 2008 an Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Wer diesen Termin versäumt, muss nicht das Nachsehen haben. Es ist bis zum 30. November des jeweiligen Folgejahres möglich die Steuerklasse zu wechseln, allerdings nur einmal und mit Unterschrift beider Ehegatten. Trotz der scheinbar winkenden Ersparnis, sollte ein Wechsel der Lohnsteuerklasse genauestens abgewogen und vor allem nicht überstürzt werden. [/QUOTE]
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