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Welche Steuerklasse Variante ist ab wann gut?
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<p>[QUOTE="Lisa, post: 6826, member: 261"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>wenn beide Ehegatten Erwerbstätig sind, spielt es keine Rolle, welche Steuerklasse Variante man wählt. </p><p></p><p>Schließlich wird am Ende des Jahres eine gemeinsame Steuererklärung bei gemeinsamer Veranlagung durchgeführt. </p><p></p><p>Die Einnahmen werden zusammen addiert, die Ausgaben gemeinsam errechnet, die Pauschalen für beider Ehegatten gemeinsam ermittelt. Aber wichtig ist es, wenn einer der Ehegatten Erwerbslos wird. </p><p></p><p>Denn die von der Arge gezahlten Leistungen richten sich nach den Nettobezüge des betreffenden Ehegatten während dieser gearbeitet hat. Angenommen, du wirst Arbeitslos und du hattest die Steuerklasse 3 gehabt, stehst du besser da als deinen Ehemann. </p><p></p><p>Aber falls dein Ehemann Erwerbslos wird und er hatte vor der Erwerbslosigkeit die Steuerklasse 5 gehabt (hat mehr Abzüge gehabt) dann steht er schlechter da. </p><p></p><p>Weil seine auszuzahlenden Leistungen sich nach den Nettobezügen richten. </p><p></p><p>Angesicht dieser Tatsache, sollte man die Wahl der Steuerklasse hinsichtlich einer Gefährdung des Arbeitsplatzes des jeweiligen Partners auswählen. </p><p></p><p>Um später bei einer Erwerbslosigkeit keine bösen Überraschungen zu erleben.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Lisa, post: 6826, member: 261"] Hallo, wenn beide Ehegatten Erwerbstätig sind, spielt es keine Rolle, welche Steuerklasse Variante man wählt. Schließlich wird am Ende des Jahres eine gemeinsame Steuererklärung bei gemeinsamer Veranlagung durchgeführt. Die Einnahmen werden zusammen addiert, die Ausgaben gemeinsam errechnet, die Pauschalen für beider Ehegatten gemeinsam ermittelt. Aber wichtig ist es, wenn einer der Ehegatten Erwerbslos wird. Denn die von der Arge gezahlten Leistungen richten sich nach den Nettobezüge des betreffenden Ehegatten während dieser gearbeitet hat. Angenommen, du wirst Arbeitslos und du hattest die Steuerklasse 3 gehabt, stehst du besser da als deinen Ehemann. Aber falls dein Ehemann Erwerbslos wird und er hatte vor der Erwerbslosigkeit die Steuerklasse 5 gehabt (hat mehr Abzüge gehabt) dann steht er schlechter da. Weil seine auszuzahlenden Leistungen sich nach den Nettobezügen richten. Angesicht dieser Tatsache, sollte man die Wahl der Steuerklasse hinsichtlich einer Gefährdung des Arbeitsplatzes des jeweiligen Partners auswählen. Um später bei einer Erwerbslosigkeit keine bösen Überraschungen zu erleben. Gruß [/QUOTE]
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