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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 33012"]</p><p>Ja,</p><p></p><p>KV/PV sind mit an Bord...</p><p></p><p>Das gilt i.Ü. auch bei einer RiesterRente, die (teilweise) Arbeitgeberleistungen, wie z.B. Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), beihnhaltet.</p><p>Normale Riesterverträge sind dem hingegen nicht unterworfen.</p><p>"Muß man also auf AVWL verzichten?"</p><p>-> Sinnvoll in ihrem regülären Vertrag sind Sie aus aufgezeigten Gründen jedenfalls überhaupt nicht; machen Sie geg. halt einen Zweitvertrag, wo sie nur die AVWL reinbekommen!</p><p>Das sorgt außerdem dafür, daß Sie, geg. den Umstand von einmal wenig gesetzlicher Rente, alleine aus dem AVWL-Vertrag heraus schonmal belastbar KV-versichert sind (im Sinne von überhaupt versichert...) später als Rentner. Z.B. in dem Szenario wenn die gesetzliche Rente ab 2040 nur noch aus einer Sachleistung wie z.B. Modell `Suppenküche´ bestehen sollte, die keine KV beinhaltet... </p><p></p><p>25%(?) KV/PV auf Ihre gesamte Riesterauszahlung (2100,-/p.a werden in der Einzahlphase gefödert; bis 5000,-/p.a. unterliegen nur hälftiger Besteuerung analog zum alten LV-Geschäft) werden Ihnen jedoch auf keinen Fall schmecken. </p><p>Daher: Aufruf der zur Zweigleisigkeit - achten Sie auf Ihre Kosten!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 33012"] Ja, KV/PV sind mit an Bord... Das gilt i.Ü. auch bei einer RiesterRente, die (teilweise) Arbeitgeberleistungen, wie z.B. Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), beihnhaltet. Normale Riesterverträge sind dem hingegen nicht unterworfen. "Muß man also auf AVWL verzichten?" -> Sinnvoll in ihrem regülären Vertrag sind Sie aus aufgezeigten Gründen jedenfalls überhaupt nicht; machen Sie geg. halt einen Zweitvertrag, wo sie nur die AVWL reinbekommen! Das sorgt außerdem dafür, daß Sie, geg. den Umstand von einmal wenig gesetzlicher Rente, alleine aus dem AVWL-Vertrag heraus schonmal belastbar KV-versichert sind (im Sinne von überhaupt versichert...) später als Rentner. Z.B. in dem Szenario wenn die gesetzliche Rente ab 2040 nur noch aus einer Sachleistung wie z.B. Modell `Suppenküche´ bestehen sollte, die keine KV beinhaltet... 25%(?) KV/PV auf Ihre gesamte Riesterauszahlung (2100,-/p.a werden in der Einzahlphase gefödert; bis 5000,-/p.a. unterliegen nur hälftiger Besteuerung analog zum alten LV-Geschäft) werden Ihnen jedoch auf keinen Fall schmecken. Daher: Aufruf der zur Zweigleisigkeit - achten Sie auf Ihre Kosten! [/QUOTE]
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