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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 39482"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>die GbR ist eine Sonderform der Personengesellschaft, die 2 oder mehr gleich- oder nachrangig beteiligte Inhaber vorausetzt.</p><p>Es ist eine noch nicht so alte Sonderform, was das Gesamtalter eines bürgerlichen Rechts in Deutschland anbetrifft und hat wohl zum Zwecke, das Zusammenwirken von menschen zu allen mögl. Zwecken(!) besser zu strukturieren. Z.B. könnte jede Studenten-WG oder tante marthas Kaffeekränzchen auch eine GbR werden...</p><p>Der Vorteil ist der, daß diese Gesellschaft unter bestimmten Auflagen die Haftung auf das Gesellschaftskapital beschränken kann. Aber dazu muß einer der Beiden schon ein halber Anwalt sein, außdem erfordert es immer wieder bestimmte Formuliereungen in Verträgen, die die GbR schließt.</p><p>Nachteile:</p><p>- ganz klar - Sie müssen jemand Anderes ins Boot holen, der dann auch bei Allem bedingungslos mitschwätzen darf, denn die gbR ist zum Zwecke von blabla zu gründen!</p><p>- GbR sind vom Handelregister ausgeschlossen, d.h. wenn die Gesellschaft irgendwann mal was Handeln möchte, sind weitere Schritte notwendig.</p><p></p><p>GbR gibt es durchaus, ich habe den weiten Einsatzbereich ja skizziert. Aber für jemanden, der nicht gerade profund in Jura, oder wenigstens eingängig interessiert an Rechtsnormen, bezüglich vor allem dem dicken BGB-Schinken ist, kann das schon umständlich werden, vorzüglich natürlich für den lonely wolf!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 39482"] Hallo, die GbR ist eine Sonderform der Personengesellschaft, die 2 oder mehr gleich- oder nachrangig beteiligte Inhaber vorausetzt. Es ist eine noch nicht so alte Sonderform, was das Gesamtalter eines bürgerlichen Rechts in Deutschland anbetrifft und hat wohl zum Zwecke, das Zusammenwirken von menschen zu allen mögl. Zwecken(!) besser zu strukturieren. Z.B. könnte jede Studenten-WG oder tante marthas Kaffeekränzchen auch eine GbR werden... Der Vorteil ist der, daß diese Gesellschaft unter bestimmten Auflagen die Haftung auf das Gesellschaftskapital beschränken kann. Aber dazu muß einer der Beiden schon ein halber Anwalt sein, außdem erfordert es immer wieder bestimmte Formuliereungen in Verträgen, die die GbR schließt. Nachteile: - ganz klar - Sie müssen jemand Anderes ins Boot holen, der dann auch bei Allem bedingungslos mitschwätzen darf, denn die gbR ist zum Zwecke von blabla zu gründen! - GbR sind vom Handelregister ausgeschlossen, d.h. wenn die Gesellschaft irgendwann mal was Handeln möchte, sind weitere Schritte notwendig. GbR gibt es durchaus, ich habe den weiten Einsatzbereich ja skizziert. Aber für jemanden, der nicht gerade profund in Jura, oder wenigstens eingängig interessiert an Rechtsnormen, bezüglich vor allem dem dicken BGB-Schinken ist, kann das schon umständlich werden, vorzüglich natürlich für den lonely wolf! [/QUOTE]
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