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welchen beleg braucht das finanzamt - privat auto für abrechnung als reiskosten
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38281"]</p><p>Nein,</p><p></p><p>das ist zwar schonmal gut aber Sie benötigen zusätzlich ein Fahrtenbuch, indem Sie penibel jede Fahrt mit Datum, Start, Ziel und Distanz in tatsächlichen km reinschreiben!</p><p>Jedes Fahrzeug benötigt ein eigenes Buch, vorne haben Sie das Kennzeichen drin und ihren Namen mit Adresse.</p><p>Sie kaufen entweder ein spezielles Buch oder Sie gestalten das formlos - das bleibt Ihnen überlassen.</p><p>Heben Sie als Zusatzbeweis bitte auch ihre Tankquittungen auf! ->einfach damit klar wird, daß Sie kein Fake-Buch abgegeben haben... </p><p>Das sind also Reisekosten -> die kommen als Werbungskosten in die Zeile 50 der N.</p><p>Hier gelten beide Wege! Es gibt 30€Cent/km.</p><p>Das Andere ist, wie sie richtig erkannt haben, die Pendlerpauschale (Z.31) - da gilt nur noch die 50%-Regel...</p><p>Bei Beidem gelten auch öffentl. Verkehrsmittel, dann einfach Ticket aufbewahren! </p><p>Auch Fährbenutzung mit dem Wagen: Ticket - keine Wegberechnung auf dem Teilstück! </p><p>Auch das Buch und der Kuli sind Werbungskosten - Quittung aufbewahren!</p><p></p><p>Tip: Sie sollten wöchentlich ihre km in eine Excel-Datei o.ä. überführen, das Programm kann Ihnen mit der Summenfunktion die jährliche Gesamtmenge ausspucken - sonst wird das ein bisschen viel Sisyphus-Arbeit. </p><p>Der PC (nur dienstlich benutzt, samt Kosten für Betriebsystem und Programm...): Kostenposten über € 487,90 müssen abgeschrieben werden/monatliche Wertbildung - über 36Monate beim PC (Z.42/43)! ->Sie sollten bei dem PC viell. etwas mehr dienstliche Funktion bringen, also machen Sie am beten nochwas da drauf...</p><p>Arbeitszimmer: Die Prozesse laufen noch, wenn Sie kein Büro im Geschäft haben, bringen Sie munter das Arbeitszimmer daheim. Unter best. Auflagen darf das Wohnzimmer anteilig(!) als Arbeitszimmer gebracht werden, besser ist jedoch ein separates Kabuff!</p><p></p><p>=>Die Sache lohnt sich trotzdem wahrscheinlich kaum! Verschleiß an Wagen und Reifen/Wertverlust... Ich hoffe, Sie haben wenigstens eine gute Regelung mit dem AG vereinbaren können!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38281"] Nein, das ist zwar schonmal gut aber Sie benötigen zusätzlich ein Fahrtenbuch, indem Sie penibel jede Fahrt mit Datum, Start, Ziel und Distanz in tatsächlichen km reinschreiben! Jedes Fahrzeug benötigt ein eigenes Buch, vorne haben Sie das Kennzeichen drin und ihren Namen mit Adresse. Sie kaufen entweder ein spezielles Buch oder Sie gestalten das formlos - das bleibt Ihnen überlassen. Heben Sie als Zusatzbeweis bitte auch ihre Tankquittungen auf! ->einfach damit klar wird, daß Sie kein Fake-Buch abgegeben haben... Das sind also Reisekosten -> die kommen als Werbungskosten in die Zeile 50 der N. Hier gelten beide Wege! Es gibt 30€Cent/km. Das Andere ist, wie sie richtig erkannt haben, die Pendlerpauschale (Z.31) - da gilt nur noch die 50%-Regel... Bei Beidem gelten auch öffentl. Verkehrsmittel, dann einfach Ticket aufbewahren! Auch Fährbenutzung mit dem Wagen: Ticket - keine Wegberechnung auf dem Teilstück! Auch das Buch und der Kuli sind Werbungskosten - Quittung aufbewahren! Tip: Sie sollten wöchentlich ihre km in eine Excel-Datei o.ä. überführen, das Programm kann Ihnen mit der Summenfunktion die jährliche Gesamtmenge ausspucken - sonst wird das ein bisschen viel Sisyphus-Arbeit. Der PC (nur dienstlich benutzt, samt Kosten für Betriebsystem und Programm...): Kostenposten über € 487,90 müssen abgeschrieben werden/monatliche Wertbildung - über 36Monate beim PC (Z.42/43)! ->Sie sollten bei dem PC viell. etwas mehr dienstliche Funktion bringen, also machen Sie am beten nochwas da drauf... Arbeitszimmer: Die Prozesse laufen noch, wenn Sie kein Büro im Geschäft haben, bringen Sie munter das Arbeitszimmer daheim. Unter best. Auflagen darf das Wohnzimmer anteilig(!) als Arbeitszimmer gebracht werden, besser ist jedoch ein separates Kabuff! =>Die Sache lohnt sich trotzdem wahrscheinlich kaum! Verschleiß an Wagen und Reifen/Wertverlust... Ich hoffe, Sie haben wenigstens eine gute Regelung mit dem AG vereinbaren können! [/QUOTE]
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