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wem darf mein vermieter in der wohnung hausverbot geben ?
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<p>[QUOTE="Kasparek, post: 39047"]</p><p>Und mal wieder viele leere Sätze von dir...</p><p></p><p>Grundsätzlich kann ein Vermieter ein Hausverbot gegen einzelne Besucher des Mieters aussprechen. Das darf aber weder willkürlich noch missbräuchlich sein. Es bedarf eines guten Grundes. Und der wäre z.B. schon bei einer Straftat gegen den Vermieter gegeben. Auch eine schwere Beleidigung zählt dazu. </p><p></p><p>@TE</p><p></p><p>Gab es bei der Wohnungsübergabe einen Vorfall? Hat dein Bruder eventuell den Vermieter schwer beleidigt oder ihm Gewalt angedroht? Ansonsten geht das natürlich nicht so ohne weiteres.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Kasparek, post: 39047"] Und mal wieder viele leere Sätze von dir... Grundsätzlich kann ein Vermieter ein Hausverbot gegen einzelne Besucher des Mieters aussprechen. Das darf aber weder willkürlich noch missbräuchlich sein. Es bedarf eines guten Grundes. Und der wäre z.B. schon bei einer Straftat gegen den Vermieter gegeben. Auch eine schwere Beleidigung zählt dazu. @TE Gab es bei der Wohnungsübergabe einen Vorfall? Hat dein Bruder eventuell den Vermieter schwer beleidigt oder ihm Gewalt angedroht? Ansonsten geht das natürlich nicht so ohne weiteres. [/QUOTE]
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