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Wer darf über Stuttgart 21 abstimmen?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 30572"]</p><p>S21</p><p></p><p>aufzuhalten ist wegen dem Vertragswerk und auch wegen dem extrem rechtsaußen, bzw., äh, konservativen Grundtenor der Landesverfassung von BaWü nicht ganz leicht. </p><p>Es geht überhaupt nur über den Umweg des neuen Landesgesetzes, das von der rot-grünen Mehrheit im Landtag eingebracht und dann vorsätzlich abgelehnt wurde. </p><p>In dem Gesetz geht es grob gesagt um die Anwendung von Aufhebungsklauseln im Zusammenhang mit dem Vertragswerk - im Volksmund bekannt als >S21<. </p><p>Im Klartext: </p><p>Gegner von S21 stimmen bei der Volksabstimmung am 27.Nov mit -> JA <- ! </p><p>Befürworter des Tiefbahnhofes hingegen stimmen mit -> NEIN <- ! </p><p>Da es sich bei S21 um ein Gemeinschaftsprojekt des Landes BaWü mit dem Bahnkonzern handelt, stimmen alle Leute ab, die legal einen Hauptwohnsitz in BaWü haben und dort somit Steuern bezahlen, auch die Ausländer. Und auch sogar die Badenser!!! Also Freiburg, Karlsruhe, Heidelberg und Mannheim: Auf geht´s zur Volksabstimmung - es geht um: Ach, nur ein paar Mrd. ...</p><p>Sie bekommen ab sofort einen Brief mit den "Wahlunterlagen". Da steht zwar nicht drauf, daß Sie das zur Wahl mitbringen müssen sondern da steht ev. nur "Stimmbenachrichtigung" oder so ähnlich, aber da ist auch ihre StimmNr. vermerkt, also werfen Sie das bitte nicht ins Altpapier sondern nehmen es gefälligst zur Abstimmung mit (also das ist total doof gemacht worden; wie einige aus der Landesbürokratie da abstimmen werden, weiß ich jetzt nachd er Lektüre schon, aber die lernen uns am 27. kennen!)! *Faust*</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 30572"] S21 aufzuhalten ist wegen dem Vertragswerk und auch wegen dem extrem rechtsaußen, bzw., äh, konservativen Grundtenor der Landesverfassung von BaWü nicht ganz leicht. Es geht überhaupt nur über den Umweg des neuen Landesgesetzes, das von der rot-grünen Mehrheit im Landtag eingebracht und dann vorsätzlich abgelehnt wurde. In dem Gesetz geht es grob gesagt um die Anwendung von Aufhebungsklauseln im Zusammenhang mit dem Vertragswerk - im Volksmund bekannt als >S21<. Im Klartext: Gegner von S21 stimmen bei der Volksabstimmung am 27.Nov mit -> JA <- ! Befürworter des Tiefbahnhofes hingegen stimmen mit -> NEIN <- ! Da es sich bei S21 um ein Gemeinschaftsprojekt des Landes BaWü mit dem Bahnkonzern handelt, stimmen alle Leute ab, die legal einen Hauptwohnsitz in BaWü haben und dort somit Steuern bezahlen, auch die Ausländer. Und auch sogar die Badenser!!! Also Freiburg, Karlsruhe, Heidelberg und Mannheim: Auf geht´s zur Volksabstimmung - es geht um: Ach, nur ein paar Mrd. ... Sie bekommen ab sofort einen Brief mit den "Wahlunterlagen". Da steht zwar nicht drauf, daß Sie das zur Wahl mitbringen müssen sondern da steht ev. nur "Stimmbenachrichtigung" oder so ähnlich, aber da ist auch ihre StimmNr. vermerkt, also werfen Sie das bitte nicht ins Altpapier sondern nehmen es gefälligst zur Abstimmung mit (also das ist total doof gemacht worden; wie einige aus der Landesbürokratie da abstimmen werden, weiß ich jetzt nachd er Lektüre schon, aber die lernen uns am 27. kennen!)! *Faust* [/QUOTE]
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