Wer zählt denn zu "Dritte" laut Gesetz?

Diskutiere Wer zählt denn zu "Dritte" laut Gesetz? im Recht Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo an alle. Wer ist denn laut den Gesetzen als "Dritte" anzusehen? Im Mietrecht heisst es ja dass man eine Wohnung zum Gebrauch nicht Dritten...
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BVita

Hallo an alle. Wer ist denn laut den Gesetzen als "Dritte" anzusehen? Im Mietrecht heisst es ja dass man eine Wohnung zum Gebrauch nicht Dritten überlassen darf. Aber wer zählt denn dazu? Sind auch Verwandte schon "Dritte"???
 
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cx 7

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Klar sind Verwandte in diesem Fall Dritte. Die Wohnung hast du, evt deine Frau und deine Kids gemietet. Ihr seid also die berechtigten Mieter lt Mietvertrag. Alle anderen knapp 7Mrd Menschen der Weltbevölkerung sind die Dritten, mit Ausnahme deines Vermieters.
 
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BVita

Wir dürften also nicht unseren Sohn und seine Frau aufnehmen, wenn der Vermieter das nicht erlaubt? Könnte er uns denn kündigen wenn wir es trotzdem machen, ohne seine Erlaubnis?
 
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cx 7

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Kommt drauf an, vorübergehend kannst ne ganze Fußballmannschaft bei dir übernachten lassen, ohne dass der Vermieter etwas sagen könnte. Aber "wohnen" ist mit einer Meldepflicht verbunden und es obliegt dem Vermieter ob er dem zustimmt. Wobei er sicherlich bei deinem Sohn nichts dagegen haben wird, aber weiß man es??? Die Nebenkosten werden bei Erlaubnis natürlich entsprechend erhöht.

Die Rechte als Mieter sind recht umfangreich. Aber ob dies eine Kündigung rechtfertigt, die vor dem Kadi standhält? Da spielt sicherlich auch die Größe der Wohnung eine Rolle, sprich ob sie geeignet ist für mehr Personen.
 
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Kerstin

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In diesem Fall wären "Dritte" alle die die nicht im Mietvertrag als Mieter eingetragen sind. Dh du darfst als Mieter deine Wohnung nicht einfach untervermieten und mal einfach so woanders wohnen ohne das dein Vermieter gefragt wird.
 
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