
rudi
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
- Registriert seit
- 29.10.2011
- Beiträge
- 245
Hallo,
Immobilienversteigerungen sind langwierige und kostspielige Sachen.
Es gibt mehrere Gründe warum eine Immobilie versteigert wird.
Der aller meiste Grund ist, dass der Eigentümer verschuldet ist und seine Schulden nicht mehr begleichen kann.
Der oder die Gläubiger setzen sich juristisch durch, dass das Objekt in die Zwangsverwaltung kommt und letztendlich beim Gericht (Amtsgericht) zur Versteigerung gebracht.
Angenommen, die Gläubigerin ist eine Bank, die vom Eigentümer Geld zu bekommen hat.
Der Eigentümer kann aber den Forderungen der Bank nicht nachkommen.
Wenn die Bank seinerzeit ein Grundschuldeintrag auf die Immobilie vorgenommen hatte, kann die Bank aus diesem Recht her die Zwangsverwaltung anordnen und das Objekt zur Zwangsversteigerung anmelden.
Das Gericht nimmt sich die Sache an, ordnet einen Gutachter, der ein Gerichtsgutachten für das Objekt erstellt.
Laut dem Gutachten setzt das Gericht den Verkehrswert des Objektes fest und gibt in einer Verkündung die Zwangsversteigerung des Objektes an.
Im Aushang des Gerichtes wird der Termin, der Verkehrswert, der Eigentümer, die Gläubigerin sowie die Anschrift des Objektes aufgeführt.
Jeder Interessent hat das Recht Einsicht in das Gutachtens des Objektes beim Gericht zu nehmen.
Gleichzeitig beauftragt die Bank einen Makler mit dem freien Verkauf.
Falls ein freihändiger Verkauf zustande kommt, dann kann der Termin zur Zwangsversteigerung zurückgenommen.
Falls nicht, wird das Objekt zu dem genannten Termin zur Versteigerung angeboten.
Gruß
Immobilienversteigerungen sind langwierige und kostspielige Sachen.
Es gibt mehrere Gründe warum eine Immobilie versteigert wird.
Der aller meiste Grund ist, dass der Eigentümer verschuldet ist und seine Schulden nicht mehr begleichen kann.
Der oder die Gläubiger setzen sich juristisch durch, dass das Objekt in die Zwangsverwaltung kommt und letztendlich beim Gericht (Amtsgericht) zur Versteigerung gebracht.
Angenommen, die Gläubigerin ist eine Bank, die vom Eigentümer Geld zu bekommen hat.
Der Eigentümer kann aber den Forderungen der Bank nicht nachkommen.
Wenn die Bank seinerzeit ein Grundschuldeintrag auf die Immobilie vorgenommen hatte, kann die Bank aus diesem Recht her die Zwangsverwaltung anordnen und das Objekt zur Zwangsversteigerung anmelden.
Das Gericht nimmt sich die Sache an, ordnet einen Gutachter, der ein Gerichtsgutachten für das Objekt erstellt.
Laut dem Gutachten setzt das Gericht den Verkehrswert des Objektes fest und gibt in einer Verkündung die Zwangsversteigerung des Objektes an.
Im Aushang des Gerichtes wird der Termin, der Verkehrswert, der Eigentümer, die Gläubigerin sowie die Anschrift des Objektes aufgeführt.
Jeder Interessent hat das Recht Einsicht in das Gutachtens des Objektes beim Gericht zu nehmen.
Gleichzeitig beauftragt die Bank einen Makler mit dem freien Verkauf.
Falls ein freihändiger Verkauf zustande kommt, dann kann der Termin zur Zwangsversteigerung zurückgenommen.
Falls nicht, wird das Objekt zu dem genannten Termin zur Versteigerung angeboten.
Gruß