Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Finanzamt & Steuern
Wie funktioniert die Fünftelregelung bei Abfindungen?
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 28842"]</p><p>Ausschlaggebend, dass die Abfindung höher ist als dein Jahresgehalt gewesen wäre. Ist dies nicht der Fall, findet die Fünftelregelung keine Anwendung. </p><p></p><p>Trifft dies jedoch zu, so wird die Abfindung auf fünf Jahre verteilt und so gestaffelt versteuert, so dass die Steuerbelastung etwas gleichmäßiger aufgeteilt ist. </p><p></p><p>Das Finanzamt hat die Fünftelregelung unabhängig von einem Antrag von Amts wegen zu prüfen. Du kannst dich aber auch noch im Gesetz § 34 EStG etwas informieren - das hier waren jetzt nur so die groben Züge.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 28842"] Ausschlaggebend, dass die Abfindung höher ist als dein Jahresgehalt gewesen wäre. Ist dies nicht der Fall, findet die Fünftelregelung keine Anwendung. Trifft dies jedoch zu, so wird die Abfindung auf fünf Jahre verteilt und so gestaffelt versteuert, so dass die Steuerbelastung etwas gleichmäßiger aufgeteilt ist. Das Finanzamt hat die Fünftelregelung unabhängig von einem Antrag von Amts wegen zu prüfen. Du kannst dich aber auch noch im Gesetz § 34 EStG etwas informieren - das hier waren jetzt nur so die groben Züge. [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Es ist nicht alles Gold, was ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Finanzamt & Steuern
Wie funktioniert die Fünftelregelung bei Abfindungen?
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top