Wie kann ich den Eigentümer eines Grundstückes herausfinden. Aufgebotsverfahren?

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Gast

Hallo,

ich habe vor mehreren Jahren ein Objekt gekauft.

Jetzt habe ich vor diese Objekt aufzustocken.

Dafür habe ich durch einen Architekten Entwürfe erstellen lassen und als Bauvoranfrage beim Bauamt eingereicht.

Bezüglich der Aufstockung wurde mein Antrag positiv beschieden.

Aber als Auflage wurde aufgeführt, dass für die Aufstockung drei Grundstücksparzelle zusammengeführt werden müssen.

Ich habe auf meinem Grundstück mein Gebäude.

Unter meinem Objekt befinden sich zwei kleine Grundstücke jeweils der Größe von 3 qm.

Eins der Grundstücke gehört der Stadt.

Das andere gehört einer alten Dame, die nur mit dem Namen und Wohnort aufgeführt wird.

Allerdings wird dieser Eintrag vor mehr als 30 Jahren vorgenommen und seither keine Veränderungen.

Da ich keine Anschrift der alten Dame habe, kann ich auch diese nicht finden.

Außerdem gehe ich davon aus, dass die Dame längst verstorben ist.

Da das Grundstück kleiner als 10q groß ist, werden auch vom Steueramt keine Gebühren in Form von Grundbesitzabgaben erhoben.

So, dass es nicht bekannt ist, wer überhaupt der Eigentümer oder die Eigentümerin ist.

Aus diesem Grunde kann ich die Grundstücke gemäß der Auflage in der Bauvoranfrage nicht zusammenlegen.

Das Grundstück der Stadt könnte ich kaufen aber wie soll ich ein Grundstück kaufen, wo kein Eigentümer vorhanden ist.

Daraufhin habe ich mich an einem Notar gewandt.

Dieser teilte mir mit, das ich beim Amtsgericht ein Aufgebot aufstellen müsse.

Dies würde ca. 1 Jahr dauern.

Falls innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist, niemand sich meldet, dann könne man die Zusammenlegung beschließen.

Und jedoch für den Fall der Fälle, dass der Eigentümer oder die Eigentümerin oder die Erben sich melden sollten, muss ich den Verkehrswert des Grundstückes beim Amtsgericht hinterlegen.

Aber selbst das sei nicht so sicher, sagte mit der Notar.

Das Liegenschaft der Stadt will mir aus Datenschutzgründen die Adresse der Eigentümerin /des Eigentümers nicht bekannt gegeben.

Wer hat Erfahrungen oder Probleme diese Art gehabt und kann hier davon berichten?

Vielen Dank.
 
rudi

rudi

Erfahrener Benutzer
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245
Hallo,

erkundige dich doch bei den Nachbarn deines Grundstückes, wer überhaupt wann deine Nachbarn waren.

Bei Grundstücken unter 10 qm ist es schwierig, weil diese wegen Grundbesitzabgaben nicht erfasst werden.

Kannst du das Bauamt oder das Liegenschaftsamt deiner Stadt anschreiben und mitteilen, dass du Kontakt mit dem Eigentümer oder der Eigentümerin des von dir genannten Grundstückes aufnehmen will.

Das Bauamt oder das Liegenschaftsamt wird den Eigentümer oder die Eigentümerin anschreiben, ihm/ihr deine Adresse mitteilen und falls diese(r) wünscht, kann er/sie dann sich mit dir in Verbindung setzen.

Kostet dich 15,00€.

Gruß
 
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Gast

Bei kleinen Grundstücken ist es schwierig

Hallo,

bei kleinen Grundstücken ist es schwierig, die Eigentümer herauszufinden.

Das liegt daran, dass die Gemeinden die Grundstücke unter 10 qm nicht abgabenmäßig erfassen, weil der Aufwand sich nicht lohnt.

Daher wäre der einzige Weg den Eigentümer eines Grundstückes herauszufinden ist, das man sich an das Liegenschaftsamt der Stadt wendet.

Gruß
 
G

Gast

Begründetes Interesse

Das Liegenschaftsamt kann die Herausgabe der Information verweigern, wenn Du kein "begründetes Interesse" belegen kannst. Aufgrund Deiner Auflagen von Amts wegen, ist Dein Interesse aber begründet und belegbar.
 
hamasor

hamasor

Erfahrener Benutzer
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18.09.2011
Beiträge
380
Hi,

Es ist bekannt, dass Grundstücke unter einer bestimmten Größe steuerlich nicht vom Liegenschaftsamt geführt werden und somit auch die Eigentümer bzw. Besitzer explizit geführt werden.

D.h., wenn man heute Eigentümer eines kleinen Grundstückes ist und beim Liegenschaft ald Eigentümer geführt wird und nach zehn Jahren umziehe und meine neue Anschrift dem Liegenschaftsamt melde, dann kann das Liegenschaftsamt nicht wissen wo ich derzeit wohnhaft bin, weil wegen der zu geringen Größe des Grundstückes keine Grundbesitzabgaben erhoben werden.

Gruß
 
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Wie kann ich den Eigentümer eines Grundstückes herausfinden. Aufgebotsverfahren?

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