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Wie macht Ehepaar Steuererklärung wenn Frau nur zu Hause ist?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38524"]</p><p>Nun,</p><p></p><p>bei gemeinsamer Veranlagung gibt es dann nur 1 Einkommen, das ist soweit klar...</p><p>Riester: Mit Riestervertägen kann man Sonderabgabenabzüge generieren.</p><p>Außerdem weisen die Sparer damit ihre Zulagenberechtigung nach und erhalten anschließend die Zulage (von der Rentenkasse).</p><p>Nicht arbeitstätige Ehepartner müssen auf einem sog. Huckepackvertrg nur den sog. Sockelbetrag von 60€/p.a einzahlen. Das ist dann eine mittelbare Förderberechtigung. Zudem kann eine Frau(...) damit für jedes(!) Kind mit Bj. seit 08 zusätzliche 300€ Zulage bekommen - d.h. bei 3 Braten sether sind das über 1000€ Zulage!!</p><p></p><p>Das wäre EINE Mögl. die Hausfrau in die Steuererklärung einzubeziehen.</p><p></p><p>Die Frau bewirbt sich? -> Die Kosten davon (Belege sammeln!) sind Werbungskosten! </p><p>Die Frau könnte auch in einen Zivilprozess verwickelt werden, z.B. Straßenverkehr usw. ... ->die Kosten für Zivilverfahren (Anwaltskosten, Gerichtsgeühren...) sind absetzbar (also wenn nicht gerade der Gegner verliert und zahlen muß!). </p><p>Krankheit? -> sog. außergewöhnliche Belastungen ab einer best. Höhe sind anrechnungsfähig! </p><p>Unfallvers., pr. Rentenversicherung, LV oder pr.Hpfl der Frau: Absetzen! </p><p>Die Frau führt ein Girokonto: 60€ Pauschale (ruhig auch angeben, wenn´s faktisch ein Gratisgiro ist...)!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38524"] Nun, bei gemeinsamer Veranlagung gibt es dann nur 1 Einkommen, das ist soweit klar... Riester: Mit Riestervertägen kann man Sonderabgabenabzüge generieren. Außerdem weisen die Sparer damit ihre Zulagenberechtigung nach und erhalten anschließend die Zulage (von der Rentenkasse). Nicht arbeitstätige Ehepartner müssen auf einem sog. Huckepackvertrg nur den sog. Sockelbetrag von 60€/p.a einzahlen. Das ist dann eine mittelbare Förderberechtigung. Zudem kann eine Frau(...) damit für jedes(!) Kind mit Bj. seit 08 zusätzliche 300€ Zulage bekommen - d.h. bei 3 Braten sether sind das über 1000€ Zulage!! Das wäre EINE Mögl. die Hausfrau in die Steuererklärung einzubeziehen. Die Frau bewirbt sich? -> Die Kosten davon (Belege sammeln!) sind Werbungskosten! Die Frau könnte auch in einen Zivilprozess verwickelt werden, z.B. Straßenverkehr usw. ... ->die Kosten für Zivilverfahren (Anwaltskosten, Gerichtsgeühren...) sind absetzbar (also wenn nicht gerade der Gegner verliert und zahlen muß!). Krankheit? -> sog. außergewöhnliche Belastungen ab einer best. Höhe sind anrechnungsfähig! Unfallvers., pr. Rentenversicherung, LV oder pr.Hpfl der Frau: Absetzen! Die Frau führt ein Girokonto: 60€ Pauschale (ruhig auch angeben, wenn´s faktisch ein Gratisgiro ist...)! [/QUOTE]
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