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Wie muss Erwerbsminderungsrente in der Steuererklärung angegeben werden ?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 34640"]</p><p>Nun,</p><p></p><p>das wäre der klassische Fall von Steuerbetrug...</p><p>Sofern Sie unter gleich 8004,- liegen, brauchen Sie, auch als Rentner, keine Steuererklärung machen.</p><p>Wer knapp drüber ist, kann mit gewissen Absetzungen gegensteuern. </p><p>Dazu gehören bei Älteren sicherlich auch die Medizinkosten (Schwellenbetrag beachten!) und fortgesetzt Handwerkerrechnungen und Haushaltshilfen, dazu die Girokontopauschale in Höhe von 60€ sowie der Beitrag zu berufständischen Vereinigungen (wie Gewerkschaften...).</p><p>Mit der Arbeitnehmerpauschale ist es natürlich Essig als Rentner, dafür die 102€, wie Oben beschrieben...</p><p></p><p>Die Finanzämter sind mittlerweile ziemlich dabei, die Rentners zu checken - die Ausrede "nicht gewußt" ist dabei ziemlich lahm. Das Mindeste was passiert, ist daß man eine Strafzahlung verpasst bekommt.</p><p>Kleine Fehler in der Steuererklärung sind übrigens nicht arg - die Behörde hat die Pflicht, Sie beid er ordungsgemäßen Ausfüllung zu unterstützen und es erwartet niemand, daß Sie ein Steuer-Experte wären! Demgegenüber hat das Amt eher Angs davor, daß Sie einen Experten dazuziehen. *hohoho*</p><p>Den Steuerbescheid andersherum sollten SIE genau überprüfen - das Amt arbeitet nämlich häufig ebenso "nachlässig".</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 34640"] Nun, das wäre der klassische Fall von Steuerbetrug... Sofern Sie unter gleich 8004,- liegen, brauchen Sie, auch als Rentner, keine Steuererklärung machen. Wer knapp drüber ist, kann mit gewissen Absetzungen gegensteuern. Dazu gehören bei Älteren sicherlich auch die Medizinkosten (Schwellenbetrag beachten!) und fortgesetzt Handwerkerrechnungen und Haushaltshilfen, dazu die Girokontopauschale in Höhe von 60€ sowie der Beitrag zu berufständischen Vereinigungen (wie Gewerkschaften...). Mit der Arbeitnehmerpauschale ist es natürlich Essig als Rentner, dafür die 102€, wie Oben beschrieben... Die Finanzämter sind mittlerweile ziemlich dabei, die Rentners zu checken - die Ausrede "nicht gewußt" ist dabei ziemlich lahm. Das Mindeste was passiert, ist daß man eine Strafzahlung verpasst bekommt. Kleine Fehler in der Steuererklärung sind übrigens nicht arg - die Behörde hat die Pflicht, Sie beid er ordungsgemäßen Ausfüllung zu unterstützen und es erwartet niemand, daß Sie ein Steuer-Experte wären! Demgegenüber hat das Amt eher Angs davor, daß Sie einen Experten dazuziehen. *hohoho* Den Steuerbescheid andersherum sollten SIE genau überprüfen - das Amt arbeitet nämlich häufig ebenso "nachlässig". [/QUOTE]
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