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Wie muss man Witwenrente versteuern?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 36686"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Ja: Sonstige Einkünfte (§22 Einkommensteuerrecht)!</p><p>Die Besteuerung erfolgt analog zu der normalen Rente.</p><p>Und das läuft so: Ab 2040 gilt bei Neurentnern die 100%ige Besteuerungsgrundlage für diese Sorte von Alimenten. Bis dahin gibt es eine Treppe, die aktuell +2Punkte/Jahr und später glaube ich einen Knick (+1?) macht. Basis waren 50% in 2005, somit sind in 2010 (Start der Rentenleitung?) 60% der Rente steuerpflichtig gewesen. Der Rentner behält jeweils seine ursprüngliche "Quote" bei...</p><p></p><p>Bsp: Die Rentnerin erhält 500€: </p><p>In 2005 zum Start gekommen, wären 250€ steuerpflichtig gewesen - mit pers. Steuersatz*.</p><p>In 2010 waren 300€ fällig </p><p>Und ab 2040 wird bei den Newbies die ganze Summe steuerlich erfasst.</p><p></p><p>Das mit dem Freibetrag haben Sie vermutlich falsch verstanden:</p><p>Dieser regelt, ab wann eine Witwenrente wegen regulärem Einkommen anteilig GEMINDERT wird. Hintergrund ist, daß diese Leistung gedacht ist als Stütze für arme Witwen, die keinen oder einen unzureichenden Anspruch auf eine eigene Rente geltend machen können, z.B. wegen Hausfrauentätigkeit.</p><p></p><p>*der pers. Steuersatz steigt durch eine §22-Sache natürlich an, klar!</p><p>Bsp.: eine Frau verdient 1500,- monatlich. Hinzu tritt eine WR in Höhe von 500€.</p><p>=> Der Steuersatz der Dame errechnet sich also aus einem Einkommen wie 2000,-...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 36686"] Hallo, Ja: Sonstige Einkünfte (§22 Einkommensteuerrecht)! Die Besteuerung erfolgt analog zu der normalen Rente. Und das läuft so: Ab 2040 gilt bei Neurentnern die 100%ige Besteuerungsgrundlage für diese Sorte von Alimenten. Bis dahin gibt es eine Treppe, die aktuell +2Punkte/Jahr und später glaube ich einen Knick (+1?) macht. Basis waren 50% in 2005, somit sind in 2010 (Start der Rentenleitung?) 60% der Rente steuerpflichtig gewesen. Der Rentner behält jeweils seine ursprüngliche "Quote" bei... Bsp: Die Rentnerin erhält 500€: In 2005 zum Start gekommen, wären 250€ steuerpflichtig gewesen - mit pers. Steuersatz*. In 2010 waren 300€ fällig Und ab 2040 wird bei den Newbies die ganze Summe steuerlich erfasst. Das mit dem Freibetrag haben Sie vermutlich falsch verstanden: Dieser regelt, ab wann eine Witwenrente wegen regulärem Einkommen anteilig GEMINDERT wird. Hintergrund ist, daß diese Leistung gedacht ist als Stütze für arme Witwen, die keinen oder einen unzureichenden Anspruch auf eine eigene Rente geltend machen können, z.B. wegen Hausfrauentätigkeit. *der pers. Steuersatz steigt durch eine §22-Sache natürlich an, klar! Bsp.: eine Frau verdient 1500,- monatlich. Hinzu tritt eine WR in Höhe von 500€. => Der Steuersatz der Dame errechnet sich also aus einem Einkommen wie 2000,-... [/QUOTE]
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