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hey grüss gott,
ich hab da mal ne frage zum freistellungsauftrag. wir wollen festgeld machen und man hat uns geraten einen freistellungsauftrag einzureichen. gilt der freistellungsauftrag denn insgesamt für die zinsen pro jahr oder pro jahr und anlage? weil für ein tagesgeldkonto haben wir auch schon einen solchen freistellungsauftrag erteilt. und dann noch eine frage, wenn man über den betrag für ehepaare von 801 für jeden also 1602 euro hinauskommt, wird dann die abgeltungssteuer von dem betrag über 1602 euro bezahlt oder dann schon ab dem 1 euro zinsen? wer kann da weiterhelfen?
ich hab da mal ne frage zum freistellungsauftrag. wir wollen festgeld machen und man hat uns geraten einen freistellungsauftrag einzureichen. gilt der freistellungsauftrag denn insgesamt für die zinsen pro jahr oder pro jahr und anlage? weil für ein tagesgeldkonto haben wir auch schon einen solchen freistellungsauftrag erteilt. und dann noch eine frage, wenn man über den betrag für ehepaare von 801 für jeden also 1602 euro hinauskommt, wird dann die abgeltungssteuer von dem betrag über 1602 euro bezahlt oder dann schon ab dem 1 euro zinsen? wer kann da weiterhelfen?