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Wie wirkt sich Minijob auf Elterngeld aus ?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 34081"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Sie dürfen 30 Stunden arbeiten, aber das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Heißt, wenn Sie ein Einkommen generieren, zahlen Sie Steuern auf den Gesamtzufluss. In so far lohnt sich das weniger.</p><p>Bei einem 400€-Job gilt auch das Zuflußrinzip, also wenn Sie mehr als das umsetzen, werden Sie steuer- und vermutlih auch sozialversicherungspflichtig.</p><p>Ein anrechnungsfreier Hinzuverdienst ist beim Elterngeld NICHT vorgesehen.</p><p></p><p>30 Stunden sind übrigens nur 5 weniger als die tarifliche Arbeitszeit in der Metall-Industrie. Meiner persönlichen Meinung nach geht man entweder Schaffen oder man bezieht eine Ersatzleistung. So betrachtet ist diese Sozialleistung in dieser Auisformung ziemlich skandalös - Nix weiter als eine Bumsprämie...</p><p>Andersrum betachtet: Sie gehen 30 Stunden in der Metallindustrie und bekommen also 67% auf ausgefallene 5 Stündchen. </p><p>In dem Szenario müssen Sie sich dann aber die Frage gefallen lassen, ob es diese Familienplanung wirklich bringt, oder ob Sie 30h bei der heutigen Leistungsdichte doch nicht etwas zu stark in beschlag nehmen für diese doppelte Vergesellschaftung. Unterschätzen Sie bitte nicht die Haushaltsrolle, wenn ein Kleinkind da ist...</p><p>Ein 400€ Job sollte Sie zeitlich nicht allzuviel beschäftigen, wenn Sie´s mit einem Tarifgehalt vergleichen.</p><p>Aber je nach dem früheren Verdienst kann diese Hunderterfeilscherei ziemlich abgehoben wirken. Kommt aber natürlich drauf an!!!</p><p>Was Ihre übrige Kernfrage angeht: Wenn Sie z.B. eine dieser 300€-Aufstockerinnen sind, können Sie die 400€ so behalten. Ob und wie arg darüberhinaus DIREKT angerechnet wird, entzieht sich leider einer raschen Überprüfbarkeit. </p><p>Weiterführender tip: Wer in der BRD im Jahr nur max. 8004€ macht, bleibt steuerfrei (aber nicht frei in der Sozialversicherung!). Von dem Steuerfreibetrag ist eine Anhebung geplant.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 34081"] Hallo, Sie dürfen 30 Stunden arbeiten, aber das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Heißt, wenn Sie ein Einkommen generieren, zahlen Sie Steuern auf den Gesamtzufluss. In so far lohnt sich das weniger. Bei einem 400€-Job gilt auch das Zuflußrinzip, also wenn Sie mehr als das umsetzen, werden Sie steuer- und vermutlih auch sozialversicherungspflichtig. Ein anrechnungsfreier Hinzuverdienst ist beim Elterngeld NICHT vorgesehen. 30 Stunden sind übrigens nur 5 weniger als die tarifliche Arbeitszeit in der Metall-Industrie. Meiner persönlichen Meinung nach geht man entweder Schaffen oder man bezieht eine Ersatzleistung. So betrachtet ist diese Sozialleistung in dieser Auisformung ziemlich skandalös - Nix weiter als eine Bumsprämie... Andersrum betachtet: Sie gehen 30 Stunden in der Metallindustrie und bekommen also 67% auf ausgefallene 5 Stündchen. In dem Szenario müssen Sie sich dann aber die Frage gefallen lassen, ob es diese Familienplanung wirklich bringt, oder ob Sie 30h bei der heutigen Leistungsdichte doch nicht etwas zu stark in beschlag nehmen für diese doppelte Vergesellschaftung. Unterschätzen Sie bitte nicht die Haushaltsrolle, wenn ein Kleinkind da ist... Ein 400€ Job sollte Sie zeitlich nicht allzuviel beschäftigen, wenn Sie´s mit einem Tarifgehalt vergleichen. Aber je nach dem früheren Verdienst kann diese Hunderterfeilscherei ziemlich abgehoben wirken. Kommt aber natürlich drauf an!!! Was Ihre übrige Kernfrage angeht: Wenn Sie z.B. eine dieser 300€-Aufstockerinnen sind, können Sie die 400€ so behalten. Ob und wie arg darüberhinaus DIREKT angerechnet wird, entzieht sich leider einer raschen Überprüfbarkeit. Weiterführender tip: Wer in der BRD im Jahr nur max. 8004€ macht, bleibt steuerfrei (aber nicht frei in der Sozialversicherung!). Von dem Steuerfreibetrag ist eine Anhebung geplant. [/QUOTE]
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