Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Sozialleistungen
Wird Witwenrente zu pfändbarem Einkommen hinzugerechnet
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 37932"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>erstmal: Ja, die Rente ist Einkommen...!</p><p></p><p>Dann: Die Dame soll eine Schuldnerberatung machen! </p><p>Ja ich weiß...</p><p>Aber - die Schuldnerberatung tut mehr, als nur teasen. Diese Leute besitzen Einfluß bei Gericht und bei allerlei Banken usw. Außerdem haben die den Überblick, z.B. wann eine Privatinsolvenz* angebracht ist.</p><p>Es können dort oft Dinge bewegt werden, bei denen der Schuldner vorher sehr negative Erfahrungen gemacht hat. Grund: Das Gesetz verlangt eigentlich einen konstruktiven Umgang mit dem Finanzthema, und die Beratung kann von den Unternehmen nicht so überfahren werden, wie das leider den Normaloverbrauchern häufig zustößt...</p><p>Man denkt ja immer "das dort sind doch auch Menschen usw., aber wie Banken und Dienstleister in Wahrheit oft mit den Leuten umgehen, die wirklich nicht mehr zahlen können, passt auf keine Kuhhaut!</p><p>Die implizite Entschuldigung von denen ist natürlich, daß die Kunden ja die Maßnahmen hätten einleiten können...</p><p></p><p>Ratenanpassung, Umschuldung, Neuverhandlung: Das ist der Acker der Schuldnerberatung.</p><p>Es gibt unterschiedliche Träger!</p><p></p><p>*Bei der Privatinsolvenz wird man in Wahrheit gar nicht erschossen, sondern es gibt eine gerichtlichen Prozess, bei dem alles abgeklopft wird und dann genau und verbindlich geregelt, was wer holen darf. Das ist also ein (langweiliger) Zivilprozess und ich weiß nicht mal, ob da überhaupt Publikum zulässig ist, aber ich glaube nicht. </p><p>Der "Delinquent" kommt in eine mehrjährige sog. "Wohlverhaltensphase", in der ein solides Wirtschaften verlangt wird, insbesondere dürfen keine neuen Schulden gemacht werden/ für eine Witwe, die die Schulden bloß übernommen hat, sollte das Ganze kein Problem darstellen... </p><p>Anschließend ist der Schuldner saniert, d.h. die Restschuld wird fallengelassen. Für die Gläubiger ist das natürlich nicht lukrativ, das erklärt auch ein bisschen, warum sie so rabbiat zu Denen sind, die sich noch nicht unter den Schutz des Gesetztes begeben haben - Motto: Schnell Abgreifen, solange das noch möglich ist...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 37932"] Hallo, erstmal: Ja, die Rente ist Einkommen...! Dann: Die Dame soll eine Schuldnerberatung machen! Ja ich weiß... Aber - die Schuldnerberatung tut mehr, als nur teasen. Diese Leute besitzen Einfluß bei Gericht und bei allerlei Banken usw. Außerdem haben die den Überblick, z.B. wann eine Privatinsolvenz* angebracht ist. Es können dort oft Dinge bewegt werden, bei denen der Schuldner vorher sehr negative Erfahrungen gemacht hat. Grund: Das Gesetz verlangt eigentlich einen konstruktiven Umgang mit dem Finanzthema, und die Beratung kann von den Unternehmen nicht so überfahren werden, wie das leider den Normaloverbrauchern häufig zustößt... Man denkt ja immer "das dort sind doch auch Menschen usw., aber wie Banken und Dienstleister in Wahrheit oft mit den Leuten umgehen, die wirklich nicht mehr zahlen können, passt auf keine Kuhhaut! Die implizite Entschuldigung von denen ist natürlich, daß die Kunden ja die Maßnahmen hätten einleiten können... Ratenanpassung, Umschuldung, Neuverhandlung: Das ist der Acker der Schuldnerberatung. Es gibt unterschiedliche Träger! *Bei der Privatinsolvenz wird man in Wahrheit gar nicht erschossen, sondern es gibt eine gerichtlichen Prozess, bei dem alles abgeklopft wird und dann genau und verbindlich geregelt, was wer holen darf. Das ist also ein (langweiliger) Zivilprozess und ich weiß nicht mal, ob da überhaupt Publikum zulässig ist, aber ich glaube nicht. Der "Delinquent" kommt in eine mehrjährige sog. "Wohlverhaltensphase", in der ein solides Wirtschaften verlangt wird, insbesondere dürfen keine neuen Schulden gemacht werden/ für eine Witwe, die die Schulden bloß übernommen hat, sollte das Ganze kein Problem darstellen... Anschließend ist der Schuldner saniert, d.h. die Restschuld wird fallengelassen. Für die Gläubiger ist das natürlich nicht lukrativ, das erklärt auch ein bisschen, warum sie so rabbiat zu Denen sind, die sich noch nicht unter den Schutz des Gesetztes begeben haben - Motto: Schnell Abgreifen, solange das noch möglich ist... [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Alter geht vor ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Sozialleistungen
Wird Witwenrente zu pfändbarem Einkommen hinzugerechnet
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top