Wohngeld, wie funktioniert das?

Diskutiere Wohngeld, wie funktioniert das? im Immobilien Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo, ich habe eine kurze Frage: Dazu zeige ich am besten worum es geht: ich habe bei nettolohnrechner mein Wohngeld berechnen lassen. Bei 300...
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Hallo,
ich habe eine kurze Frage:
Dazu zeige ich am besten worum es geht: ich habe bei nettolohnrechner mein Wohngeld berechnen lassen. Bei 300 Euro Kaltmiete und einem Verdienst von 400 Euro würde ich also 180 Euro Wohngeld bekommen?
Ich bin Student und habe nur einen 400 Minijob. Ich wohne momentan noch bei meinen Eltern, würde aber gerne in eine eigene Wohnung ziehen.
Was heißt jetzt Wohngeld? Bekomme ich 180 Euro vom Staat überwiesen oder muss ich 180 Euro weniger bezahlen? Zahlt das dann der Staat oder wird der Mietpreis vom Vermieter einfach runtergesetzt?
Noch eine Frage: Erledigt das mein örtliches Finanz-/Bezirksamt oder wo muss ich mich melden, um den Anspruch zu bekommen?

PS: Noch eine Frage: Gibt es für das Wohngeld eine allgemeine Formel (für einzelne Personen)? Z.B. pro 100 Euro Kaltmiete 5% des Lohns?
 
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Padde

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der meitpreis wird nicht einfach vom vermieter runtergesetzt. das wäre ja sehr blöd von ihm. denn er will sein geld und ihm ist es egal woher.
den wohngeldbeitrag zahlt dann der "staat", wird dir überwiesen.
 
U

Unregistriert

Hallo,

Das Wohngeld ist eine kommunale Leistung und wird auf das vorher angegebenen Konto des Empfängers überwiesen. Beantragen muß man das W. beim Sozialamt mit den entsp. Vordrucken. Gewöhnen Sie sich lieber gleich daran, daß die von der Stütze grundsätzlich Ihre Kontoauszüge und geg. weitere Unterlagen über finanzielle Transaktionen und Guthaben sehen wollen...
Das Sozialamt ist seit der Einführung der ARGE´s im umfang geschrumpft. Es gibt das aber auch in kleineren Städten (U50.000) immer noch, z.B. als Abtl. im Rathaus etc. Weitere Funktionen sind sind die Betreuung der Grundrentner und der Kunden, die zu wenig haben, um GEZ zahlen zu müssen (von einer Befreieung von der GEZ rate ich jedoch ab, da Die sonst effektiv wissen, daß es Sie tatsächlich (in der Form) gibt...)

Beim Harz4 ist es übrigens das Gleiche - die Wohnstütze kommt von der Kommune, der Rest vom Arbeitsamt (bzw. vom Bundeszuschuß für´s Amt...).

Als Student haben Sie jedoch keinen Anspruch auf ALG1 oder Harz4 usw., jedoch auf das Wohngeld als Sololösung. Das haben Sie richtig erkannt...

Ihre Berechnung ist natürlich komplexer, weil Sie andere Einkommensbestandteile auch noch haben. Sie haben das nicht reingeschrieben, um ihre persl. Daten zu schützen - was OK ist!
Dennoch entsteht dadurch beim naiven Mitleser ein falscher Eindruck:
-> Wer nur 400€ zum Leben hat, bekommt natürlich die ganze Whg. gestellt! So liegt das durchschnittliche Harz4 mit Wohnanteil (Gesamtstütze) bei Zugrundelegung großer Zahlen und Rausrechnung von reg. Kaufkraftunterschieden* bei derzeit etwa 800€...

Bei Kunden mit geringer Geldkompetenz oder anderen Problemen kommt es durchaus auch vor, daß die Stütze direkt an den Mieter geht, aber das ist nicht die übliche Behandlung für Anfänger und solide Kunden.
 
U

Unregistriert

Höchstwahrsheinlich würden Sie gar kein Wohngeld kriegen. Studenten sind vom WG ausgeschlossen, sofern Sie "dem Grunde nach" Anspruch auf Bafög - also auch dann, wenn sie wegen des Einkommens der Eltern kein Bafög kriegen. Studenten kriegen also nur dann, wenn der Anspruch "dem Grunde nach" nicht mehr besteht - also in einem Zweitstudium oder nach dem Auslaufen des Bafögs wegen Überschreitung der Regelstudienzeit. Aber auch in dem Fall gäbe es hier kein WG, da ein MINDESTeinkommen in Höhe des Alg-2-Satzes nachgewiesen werden muß - hier also etwa 800 Euro, wenn ich mal 100 Euro Betriebs- und Heizkosten auf die Kaltmiete aufschlage. Anderenfalls wird nämlich unterstellt, daß man das Wohngeld nicht zur Mietzahlung verwendet. Bei der Berechnung im Ausgangsthread wäre das auch recht naheliegend: 580 Euro Einkommen versus 400 Euro Miete - da ist es nicht allzu wahrscheinlich, daß die Miete auch wirklich gezahlt wird.
 
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Padde

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Genau, solange Du Anspruch auf Bafög hast (egal ob Du welches bekomst oder nicht), kannst Du kein Wohngeld beantragen, bzw. wirst Du keins bekommen. Bafög berechtigt bist Du beispilesweise dann nicht mehr, wenn Du die Förderungshöchstdauer überschritten hast.
 
U

Unregistriert

soll also heissen, wenn ein student die möglichkeit hätte, bafög zu beantragen, dann gibt es defintiv kein wohngeld?
 
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Wohngeld, wie funktioniert das?

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