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Wohngeld, wie funktioniert das?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 37725"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Das Wohngeld ist eine kommunale Leistung und wird auf das vorher angegebenen Konto des Empfängers überwiesen. Beantragen muß man das W. beim Sozialamt mit den entsp. Vordrucken. Gewöhnen Sie sich lieber gleich daran, daß die von der Stütze grundsätzlich Ihre Kontoauszüge und geg. weitere Unterlagen über finanzielle Transaktionen und Guthaben sehen wollen...</p><p>Das Sozialamt ist seit der Einführung der ARGE´s im umfang geschrumpft. Es gibt das aber auch in kleineren Städten (U50.000) immer noch, z.B. als Abtl. im Rathaus etc. Weitere Funktionen sind sind die Betreuung der Grundrentner und der Kunden, die zu wenig haben, um GEZ zahlen zu müssen (von einer Befreieung von der GEZ rate ich jedoch ab, da Die sonst effektiv wissen, daß es Sie tatsächlich (in der Form) gibt...)</p><p></p><p>Beim Harz4 ist es übrigens das Gleiche - die Wohnstütze kommt von der Kommune, der Rest vom Arbeitsamt (bzw. vom Bundeszuschuß für´s Amt...).</p><p></p><p>Als Student haben Sie jedoch keinen Anspruch auf ALG1 oder Harz4 usw., jedoch auf das Wohngeld als Sololösung. Das haben Sie richtig erkannt...</p><p></p><p>Ihre Berechnung ist natürlich komplexer, weil Sie andere Einkommensbestandteile auch noch haben. Sie haben das nicht reingeschrieben, um ihre persl. Daten zu schützen - was OK ist!</p><p>Dennoch entsteht dadurch beim naiven Mitleser ein falscher Eindruck:</p><p>-> Wer nur 400€ zum Leben hat, bekommt natürlich die ganze Whg. gestellt! So liegt das durchschnittliche Harz4 mit Wohnanteil (Gesamtstütze) bei Zugrundelegung großer Zahlen und Rausrechnung von reg. Kaufkraftunterschieden* bei derzeit etwa 800€...</p><p></p><p>Bei Kunden mit geringer Geldkompetenz oder anderen Problemen kommt es durchaus auch vor, daß die Stütze direkt an den Mieter geht, aber das ist nicht die übliche Behandlung für Anfänger und solide Kunden.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 37725"] Hallo, Das Wohngeld ist eine kommunale Leistung und wird auf das vorher angegebenen Konto des Empfängers überwiesen. Beantragen muß man das W. beim Sozialamt mit den entsp. Vordrucken. Gewöhnen Sie sich lieber gleich daran, daß die von der Stütze grundsätzlich Ihre Kontoauszüge und geg. weitere Unterlagen über finanzielle Transaktionen und Guthaben sehen wollen... Das Sozialamt ist seit der Einführung der ARGE´s im umfang geschrumpft. Es gibt das aber auch in kleineren Städten (U50.000) immer noch, z.B. als Abtl. im Rathaus etc. Weitere Funktionen sind sind die Betreuung der Grundrentner und der Kunden, die zu wenig haben, um GEZ zahlen zu müssen (von einer Befreieung von der GEZ rate ich jedoch ab, da Die sonst effektiv wissen, daß es Sie tatsächlich (in der Form) gibt...) Beim Harz4 ist es übrigens das Gleiche - die Wohnstütze kommt von der Kommune, der Rest vom Arbeitsamt (bzw. vom Bundeszuschuß für´s Amt...). Als Student haben Sie jedoch keinen Anspruch auf ALG1 oder Harz4 usw., jedoch auf das Wohngeld als Sololösung. Das haben Sie richtig erkannt... Ihre Berechnung ist natürlich komplexer, weil Sie andere Einkommensbestandteile auch noch haben. Sie haben das nicht reingeschrieben, um ihre persl. Daten zu schützen - was OK ist! Dennoch entsteht dadurch beim naiven Mitleser ein falscher Eindruck: -> Wer nur 400€ zum Leben hat, bekommt natürlich die ganze Whg. gestellt! So liegt das durchschnittliche Harz4 mit Wohnanteil (Gesamtstütze) bei Zugrundelegung großer Zahlen und Rausrechnung von reg. Kaufkraftunterschieden* bei derzeit etwa 800€... Bei Kunden mit geringer Geldkompetenz oder anderen Problemen kommt es durchaus auch vor, daß die Stütze direkt an den Mieter geht, aber das ist nicht die übliche Behandlung für Anfänger und solide Kunden. [/QUOTE]
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