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Das Apotheken-Geschäft hierzulande steht mittlerweile unter einem immer größer werdenden Spardruck. Seit 2004 haben sich die Honorare nicht mehr verändert, viel Pharmazeuten sind damit unzufrieden. Es werden Reformen gefordert. Ein Apotheker in Deutschland darf auf den Einkaufspreis für verschreibungspflichtige Arznei drei Prozent aufschlagen. Damit sollen etwa Lagerkosten und Vorkasse abgegolten werden. Auf diesen um drei Prozent erhöhten Zwischenpreis kommt der sogenannte Festzuschlag hinzu – pro Packung Fertigarznei derzeit 8,10 Euro. Davon müssen die Apotheker einen Abschlag von 2,05 Euro an die Krankenkassen zahlen – es bleiben also in der Praxis netto nur 6,05 Euro tatsächlich in der Apothekerkasse. Seitens des Wirtschaftsministeriums wird eine Erhöhung um 25 Cent auf 8,35 Euro als angemessen empfunden, Apotheker lehnen dies jedoch ab und verweisen auf gestiegene Kosten für Personal.
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