Berufsunfähig nach Bandscheibenvorfall - wer zahlt?

Diskutiere Berufsunfähig nach Bandscheibenvorfall - wer zahlt? im Berufsunfähigkeitsversicherung Forum im Bereich Versicherungen; Ich habe einen Bandscheibenvorfall erlitten und möchte nun Leistungen aus meiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Was muss ich hierbei...
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Gast

Ich habe einen Bandscheibenvorfall erlitten und möchte nun Leistungen aus meiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Was muss ich hierbei besonders berücksichtigen? Danke für eure Antworten... mfg
 
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pecunia

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Tritt an deine Versicherung heran, erkläre deine Situation und belegen diese mit den entsprechenden ärztlichen Unterlagen. Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung früh genug abgeschlossen hast und keinen großen Gefahren bei der Arbeit ausgesetzt bist, sollte eine Klärung des Sachverhaltes eigentlich kein Problem sein.
 
Liebler

Liebler

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Ich würde das auch so schnell als Möglich der BU melden. Die werden dann schon mitteilen, welche Unterlagen benötigt werden. Wenn Du jemand unabhängiges zur Beratung willst, kannst Du dich vielleicht auch an die Verbraucherzentrale wenden. Gegen kleines Entgeld haben die auch wie so ne Art Rechtsberatung.
 
S

SabineSch

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Sicherlich auch ein wenig abhängig davon, ob es ein Arbeitsunfall war oder nicht
 
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Marcus_H

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Man sollte eine BUV immer möglichst früh abschließen!
Du musst außerdem auf folgende Fall achten im Vertrag, bevor du unterschreibst:
  • Abstrakte Verweisung: Hierbei können Sie im Versicherungsfall einfach auf einen anderen Beruf verwiesen werden. Achten Sie deshalb auf Formulierungen wie „eine andere seiner Ausbildung und Erfahrung entsprechende Tätigkeit“.
  • Nicht begrenztes Rücktrittsrecht: Achten Sie darauf, dass das Rücktrittsrecht der Gesellschaft auf spätestens fünf Jahre nach Abschluss beschränkt ist.
  • §19: Überprüfen Sie, ob die Versicherung auf §19 verzichtet – mit diesem könnten sie den Vertrag nachträglich anpassen oder ganz kündigen.
  • Nachversicherungsgarantie: Diese sollte unbedingt enthalten sein. So können Sie den Versicherungsschutz auch ohne eine wiederholte Gesundheitsprüfung erhöhen.
  • Garantierte Rentensteigerung: Mithilfe dieser Klausel kann die Rente monatlich erhöht werden, um die Inflation auszugleichen.
  • Direkte Anerkennung: Die Berufsunfähigkeit wird anerkannt, sobald sie eintritt – ggf. werden rückwirkende Zahlungen fällig.
  • Anzeigepflicht: Ist diese vorhanden, müssen Sie stets angeben, wenn Sie Ihren Beruf wechseln oder ein risikoreiches Hobby aufnehmen.
  • Umgestaltung des Arbeitsplatzes: Können Sie durch eine Umgestaltung weiter Ihre Arbeit absolvieren, zahlt die BU nicht.
  • Möglichkeit zur zinslosen Stundung: Während über den Versicherungsfall entschieden wird, können die Zahlungen ausgesetzt werden.
  • Keine Arztanordnungsklausel: Die Versicherung darf dem Kunden keine Arztbesuche oder Behandlungsmaßnahmen auferlegen.
  • Rückwirkende Zahlung für mindestens drei Jahre: Greift, falls die Berufsunfähigkeit verspätet gemeldet wird, etwa weil die Krankheit zunächst unterschätzt worden ist.
  • Sechs-Monats-Prognose: Der Ausblick auf ein halbes Jahr – nicht drei Jahre – Berufsunfähigkeit ist ausreichend.
  • Anerkennung ab Beginn: Die Berufsunfähigkeit wird ab Eintreten anerkannt, für die ersten sechs Monate gibt es gegebenenfalls rückwirkende Zahlungen.
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Die Police greift unabhängig vom Aufenthaltsort.
  • Begrenzung des Rücktrittsrechts: Das Versicherungsunternehmen darf maximal fünf Jahre nach Abschluss vom Vertrag zurücktreten.
 
H

Hildegard88

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Ich habe einen Bandscheibenvorfall erlitten und möchte nun Leistungen aus meiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Was muss ich hierbei besonders berücksichtigen? Danke für eure Antworten... mfg

Man kann hier nur hoffen, dass dieser Schadensfall in der BU überhaupt versichert ist. Laut http://berufsunfaehigkeitsversicherungen-kostenrechner.de/ ist eine nachträgliche Anpassung bei solchen Fällen meist nicht mehr möglich. Ein Bandscheibenvorfall ist für Versicherungen heute kein dauerhafter Zustand.
 
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nicolasrenaid ok

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Berufsunfähig nach Bandscheibenvorfall - wer zahlt?

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