G
Gast
Hallo,
ich bin Angestellter eines größeren Unternehmens. Dieser stellt seinen Mitarbeitern Firmenfahrzeuge zur Verfügung. Die Benutzung dieser Firmenfahrzeuge ist auch für private Reisen gestattet. Ich darf z.B. auch mit meinem Firmenfahrzeug in den Urlaub fahren. Aber ich habe gehört, dass bestimmte Länder beim Grenzübertritt eine Vollmacht des Fahrzeugbesitzer verlangen würden.
Welche Länder sind diese? Wer hat Erfahrungen damit? Darf ich z.B.mit meinem Firmenfahrzeug nach Österreich, Ungarn, Italien, Frankreich ohne weiteres fahren? Oder muss ich auch für diese Länder eine Vollmacht mit mir führen?
Danke
H. Sabosch
Aschaffenburg
ich bin Angestellter eines größeren Unternehmens. Dieser stellt seinen Mitarbeitern Firmenfahrzeuge zur Verfügung. Die Benutzung dieser Firmenfahrzeuge ist auch für private Reisen gestattet. Ich darf z.B. auch mit meinem Firmenfahrzeug in den Urlaub fahren. Aber ich habe gehört, dass bestimmte Länder beim Grenzübertritt eine Vollmacht des Fahrzeugbesitzer verlangen würden.
Welche Länder sind diese? Wer hat Erfahrungen damit? Darf ich z.B.mit meinem Firmenfahrzeug nach Österreich, Ungarn, Italien, Frankreich ohne weiteres fahren? Oder muss ich auch für diese Länder eine Vollmacht mit mir führen?
Danke
H. Sabosch
Aschaffenburg