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Eine Liste mit den Unternehmen, die bei Ihrer IHK eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben, wird ab dem 2. Mai im VE Register veröffentlicht. Bis zum 1. Mai 2009 läuft die Hinterlegungsfrist der neuen Vollständigkeitserklärung (VE). Darauf weist die Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin. Die zur Hinterlegung im VE-Register verpflichteten Unternehmen sollen bedenken, dass der Erhalt der notwendigen persönlichen Signatur einige Wochen dauern kann.