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Arbeit & Arbeitgeber
Endet mit Geschäftsaufgabe auch Arbeitsverhältnis?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 30868"]</p><p>Hallo Wenja,</p><p></p><p>ob Geschäftsaufgabe oder nicht, die Kündigungsfrist muss vom Arbeitgeber eingehalten werden. Andernfalls muss er solange weiterzahlen, bis eine Kündigung ausgesprochen wurde und diese Kündigungsfrist verstrichen ist. Notfalls muss man sich das Gehalt / den Lohn einklagen.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 30868"] Hallo Wenja, ob Geschäftsaufgabe oder nicht, die Kündigungsfrist muss vom Arbeitgeber eingehalten werden. Andernfalls muss er solange weiterzahlen, bis eine Kündigung ausgesprochen wurde und diese Kündigungsfrist verstrichen ist. Notfalls muss man sich das Gehalt / den Lohn einklagen. [/QUOTE]
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