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Gehaltserhöhung nur mündlich vereinbart gilt das trotzdem?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 37656"]</p><p>Hmm,</p><p></p><p>im deutschen "Lohn"-Recht gibt es auch sowas wie ein Gewohnheitsrecht - einmal gehabt, immer wieder.</p><p>->Das gilt nicht für übertarifliche `Sonderzahlungen´, die vertraglich als wiederruflich gekennzeichnet sind.</p><p>Aber sonst, also bei Erhöhungen der regelmäßigen Bezüge... </p><p></p><p>Trotzdem gilt natürlich in der EU: Vertäge sind schriftlich zu fixieren!!</p><p>Wenn der Chef also demnächst mit sowas kommt, sagen Sie: "Vielen Dank, Chef, ich freue mich wirklich sehr. Äh, ich bekomme das doch noch schriftlich?!"</p><p>->Normalerweise ist das Standart, also bei mir (ü1000MA) kommen automatische Bestätigungen aus der Persoabtl. zu allen möglichen Änderungen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, daß so ein Wunsch unangebracht sein könnte - Schriftlich ist so stink normal, daß im Gegenteil das andere riecht...</p><p></p><p>Wie Sie nun vorgehen:</p><p>=> "Ah Chef, vielen Dank für die Überweisung meiner neuen Bezüge. Leider ist mir versehentlich noch keine schriftliche Bestätigung zugegangen. Das ist aber kein so großes Problem, wenn Sie bitte veranlassen würden, daß das nochmals klargestellt wird - vielen Dank, ich freue mich wirklich sehr!"</p><p></p><p>Es kann nämlich auch sein, daß Ihr Personaler gerade da Urlaub hatte (heute haben MA zu allen möglichen Zeiten Urlaub ...) oder krankheitsbedingt ausfiel (das Herbst-Wetter ist momentan ziemlich wechselhaft, das schlägt im Allg. auf´s Immunsystem...). Machen Sie diesbezüglich aber bitte KEINE Andeutungen wie ("oh Der - schon wieder nicht da!") , sondern sagen Sie so wenig wie möglich, bleiben Sie höflich aber verbindlich und steuern Sie Kurs eigenes Ziel.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 37656"] Hmm, im deutschen "Lohn"-Recht gibt es auch sowas wie ein Gewohnheitsrecht - einmal gehabt, immer wieder. ->Das gilt nicht für übertarifliche `Sonderzahlungen´, die vertraglich als wiederruflich gekennzeichnet sind. Aber sonst, also bei Erhöhungen der regelmäßigen Bezüge... Trotzdem gilt natürlich in der EU: Vertäge sind schriftlich zu fixieren!! Wenn der Chef also demnächst mit sowas kommt, sagen Sie: "Vielen Dank, Chef, ich freue mich wirklich sehr. Äh, ich bekomme das doch noch schriftlich?!" ->Normalerweise ist das Standart, also bei mir (ü1000MA) kommen automatische Bestätigungen aus der Persoabtl. zu allen möglichen Änderungen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, daß so ein Wunsch unangebracht sein könnte - Schriftlich ist so stink normal, daß im Gegenteil das andere riecht... Wie Sie nun vorgehen: => "Ah Chef, vielen Dank für die Überweisung meiner neuen Bezüge. Leider ist mir versehentlich noch keine schriftliche Bestätigung zugegangen. Das ist aber kein so großes Problem, wenn Sie bitte veranlassen würden, daß das nochmals klargestellt wird - vielen Dank, ich freue mich wirklich sehr!" Es kann nämlich auch sein, daß Ihr Personaler gerade da Urlaub hatte (heute haben MA zu allen möglichen Zeiten Urlaub ...) oder krankheitsbedingt ausfiel (das Herbst-Wetter ist momentan ziemlich wechselhaft, das schlägt im Allg. auf´s Immunsystem...). Machen Sie diesbezüglich aber bitte KEINE Andeutungen wie ("oh Der - schon wieder nicht da!") , sondern sagen Sie so wenig wie möglich, bleiben Sie höflich aber verbindlich und steuern Sie Kurs eigenes Ziel. [/QUOTE]
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