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Gema reicht nun Unterlassungsklage wegen Hinweis bei gesperrten YouTube-Videos ein
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<p>[QUOTE="Newsmaster, post: 38788, member: 965"]</p><p>Offenbar hat die Verwertungsgesellschaft Gema nun Klage beim Landgericht München gegen die Google-Tochter YouTube eingereicht. Dabei soll es sich um eine Unterlassungsklage handeln. Bei der Unterlassungsklage dreht es sich um einen Hinweis, der bei gesperrten YouTube-Videos erscheint. Es erscheint bei vielen gesperrten Videos, wie etwa auch beim aktuellsten Beispiel „Gangnam Style“ vom koreanischen Rapper Psy der Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, da die Gema die erforderlichen Rechte hierfür nicht eingeräumt hat. Nun aber nannte es der Gema-Chef Harald Heker „reine Stimmungsmache“, die mit dem Text gegen die Gema gemacht werde. Bereits seit 2009 können sich beide Unternehmen nicht mehr auf eine Mindesvergütung pro Video einigen. Seitens der Gema sind 0,375 Cent pro Aufruf geordert, dies wurde aber seitens YouTube bislang abgelehnt. </p><p></p><p style="text-align: right"><span style="font-size: 9px"><a href="http://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/umstrittener-hinweis-bei-gesperrten-videos-gema-reicht-unterlassungsklage-gegen-youtube-ein_aid_906249.html">Quelle</a></span></p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Newsmaster, post: 38788, member: 965"] Offenbar hat die Verwertungsgesellschaft Gema nun Klage beim Landgericht München gegen die Google-Tochter YouTube eingereicht. Dabei soll es sich um eine Unterlassungsklage handeln. Bei der Unterlassungsklage dreht es sich um einen Hinweis, der bei gesperrten YouTube-Videos erscheint. Es erscheint bei vielen gesperrten Videos, wie etwa auch beim aktuellsten Beispiel „Gangnam Style“ vom koreanischen Rapper Psy der Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, da die Gema die erforderlichen Rechte hierfür nicht eingeräumt hat. Nun aber nannte es der Gema-Chef Harald Heker „reine Stimmungsmache“, die mit dem Text gegen die Gema gemacht werde. Bereits seit 2009 können sich beide Unternehmen nicht mehr auf eine Mindesvergütung pro Video einigen. Seitens der Gema sind 0,375 Cent pro Aufruf geordert, dies wurde aber seitens YouTube bislang abgelehnt. [RIGHT][SIZE=1][URL="http://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/umstrittener-hinweis-bei-gesperrten-videos-gema-reicht-unterlassungsklage-gegen-youtube-ein_aid_906249.html"]Quelle[/URL][/SIZE][/RIGHT] [/QUOTE]
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