E
EinfachKrank
Neuer Benutzer
Themenstarter
- Registriert seit
- 15.09.2009
- Beiträge
- 1
Hallo Leute,
hätte da ein GROßES PROBLEM.
Sachverhalt erklärt sich im kurzen wie folgt:
- War über 3 Jahre selbständig und dadurch auch Privat Krankenversichert (AXA-Elementartarif = Grundversicherung)
- Ende Februar 2008 habe ich diese beendet und bin dann im März 2008 in ein Angestelltenverhältnis gewechselt und auch durch die Einkünfte in eine Gesetzliche Krankenkasse (Techniker-Krankenkasse) eingestuft worden.
- Eine schriftlich Kündigung habe ich dies meiner Privaten Krankenkasse mitgeteilt.
- Diese wollte noch eine Bestätigung der neuen Krankenkasse
- Da ich in dieser Zeit zusätzlich meine Diplomarbeit geschrieben habe, ist dies untergegangen.
- Habe mich telefonisch bei der AXA-Versicherung erkundigt ob der Vertrag auch Rückwirkend gekündigt wird. KEIN PROBLEM
- Jetzt August 2009 nachdem eine Operation anstand habe ich mich bei der Privaten Krankenversicherung erkundigt wie ich mich verhalten soll
- Der Versicherungsberater meinte ist KEIN Problem diese wird rückwirkend anerkannt.
- Jetzt nach der Operation beruft sich die AXA-Versicherung auf IHRE.AGBs und setzt das Vertragsende auf den 01.09.2009.
- Nicht mal der Versicherungsvertreter noch die Telefonhotline von AXA wussten, das man die angeforderte Bestätigung innerhalb von 8 Wochen einzureichen hat.
Die wollen die kompletten Beiträge einbehalten.
Nun meine Frage? Ist dies Rechtens?
1) Gesetzlich wurde ich ja in die Krankenkasse eingestuft
2) Die schriftliche Kündigung habe ich Ihnen im März 2008 zukommen lassen.
3) Durch meinen Verdienst liege ich auch unter der Bemessungsgrenze für eine Private Krankenversicherung
4) Auch habe ich die Private Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen sondern wenn Not am Mann war die gesetzliche Krankenversicherung
Ich hoffe auf Eure Hilfe! ! !
hätte da ein GROßES PROBLEM.
Sachverhalt erklärt sich im kurzen wie folgt:
- War über 3 Jahre selbständig und dadurch auch Privat Krankenversichert (AXA-Elementartarif = Grundversicherung)
- Ende Februar 2008 habe ich diese beendet und bin dann im März 2008 in ein Angestelltenverhältnis gewechselt und auch durch die Einkünfte in eine Gesetzliche Krankenkasse (Techniker-Krankenkasse) eingestuft worden.
- Eine schriftlich Kündigung habe ich dies meiner Privaten Krankenkasse mitgeteilt.
- Diese wollte noch eine Bestätigung der neuen Krankenkasse
- Da ich in dieser Zeit zusätzlich meine Diplomarbeit geschrieben habe, ist dies untergegangen.
- Habe mich telefonisch bei der AXA-Versicherung erkundigt ob der Vertrag auch Rückwirkend gekündigt wird. KEIN PROBLEM
- Jetzt August 2009 nachdem eine Operation anstand habe ich mich bei der Privaten Krankenversicherung erkundigt wie ich mich verhalten soll
- Der Versicherungsberater meinte ist KEIN Problem diese wird rückwirkend anerkannt.
- Jetzt nach der Operation beruft sich die AXA-Versicherung auf IHRE.AGBs und setzt das Vertragsende auf den 01.09.2009.
- Nicht mal der Versicherungsvertreter noch die Telefonhotline von AXA wussten, das man die angeforderte Bestätigung innerhalb von 8 Wochen einzureichen hat.
Die wollen die kompletten Beiträge einbehalten.
Nun meine Frage? Ist dies Rechtens?
1) Gesetzlich wurde ich ja in die Krankenkasse eingestuft
2) Die schriftliche Kündigung habe ich Ihnen im März 2008 zukommen lassen.
3) Durch meinen Verdienst liege ich auch unter der Bemessungsgrenze für eine Private Krankenversicherung
4) Auch habe ich die Private Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen sondern wenn Not am Mann war die gesetzliche Krankenversicherung
Ich hoffe auf Eure Hilfe! ! !