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Arbeit & Arbeitgeber
Keine genaue Arbeitszeit im Arbeitsvertrag definiert
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 35516"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>eines ist mal sicher: Das Arbeistzeitgesetz gibt für Ihren Fall nix her - das ist sowiso eine total wässrige Vorschrift (jeder Satz hat hinten dran einen Abschnitt, wo 3-10 Ausnahmefällen ausgeführt werden...).</p><p>Was Sie jetzt als nächstes tun könnten, wäre einen Blick in den Tarifvertrag zu tun. Nur müßte ein solcher überhaupt gelten für Ihren Job, und da habe ich schon meine ersten Zweifel, so nichtsnutzig wie Ihr Vertrag abgefasst ist...</p><p>Als nächstes können Sie dann bei der Gewerkschaft einen Termin zur Rechtsberatung wahrnehmen - dort könnten Sie wohl am Ehesten auf die 3 Std. Pause abheben, denn das scheint mir eine verdammt lange Unterbrechung zu sein, die Ihre Verfügbarkeit immens verlängert.</p><p>Ansosnten entspricht die im raume stehende Arbeitszeit am Ahesten einem Spätschichtmodell. Wenngleich ein herkömmlicher Spätschichtarbeiter normalerweise am nachmittag anfängt - ca. 14-15Uhr.</p><p>Kann also sein, daß es irgendeine Vorschrift gibt, mit der man da was machen kann, aber das müßten Sie mit einem Profi aus dem Jurabereich klären!</p><p>Ansonsten kann der Arbeitgeber die Schichten nämlich frei einteilen - selbst Büroarbeiter kann er zur Spät-/Nachtschicht antanzen lassen, nur enspricht dies halt einem Gegenschichtmodell, also ablösende Übergabe/-nahme.</p><p> </p><p>Was arbeiten Sie übrigens, wenn ich fragen darf?</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 35516"] Hallo, eines ist mal sicher: Das Arbeistzeitgesetz gibt für Ihren Fall nix her - das ist sowiso eine total wässrige Vorschrift (jeder Satz hat hinten dran einen Abschnitt, wo 3-10 Ausnahmefällen ausgeführt werden...). Was Sie jetzt als nächstes tun könnten, wäre einen Blick in den Tarifvertrag zu tun. Nur müßte ein solcher überhaupt gelten für Ihren Job, und da habe ich schon meine ersten Zweifel, so nichtsnutzig wie Ihr Vertrag abgefasst ist... Als nächstes können Sie dann bei der Gewerkschaft einen Termin zur Rechtsberatung wahrnehmen - dort könnten Sie wohl am Ehesten auf die 3 Std. Pause abheben, denn das scheint mir eine verdammt lange Unterbrechung zu sein, die Ihre Verfügbarkeit immens verlängert. Ansosnten entspricht die im raume stehende Arbeitszeit am Ahesten einem Spätschichtmodell. Wenngleich ein herkömmlicher Spätschichtarbeiter normalerweise am nachmittag anfängt - ca. 14-15Uhr. Kann also sein, daß es irgendeine Vorschrift gibt, mit der man da was machen kann, aber das müßten Sie mit einem Profi aus dem Jurabereich klären! Ansonsten kann der Arbeitgeber die Schichten nämlich frei einteilen - selbst Büroarbeiter kann er zur Spät-/Nachtschicht antanzen lassen, nur enspricht dies halt einem Gegenschichtmodell, also ablösende Übergabe/-nahme. Was arbeiten Sie übrigens, wenn ich fragen darf? [/QUOTE]
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