Holger Feick - HF FC GmbH
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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 2. August 2019
„Europäische Bankenunion“
Das Bundesverfassungsgericht winkt die europäische Bankenunion zur Abwehr neuer Finanzkrisen durch. Die europakritische "Europolis"-Gruppe um den Finanzwissenschaftler Markus Kerber ist mit ihrer Verfassungsklage gescheitert. Siehe auch Videoclip (nach dem Werbeblock).
Ein „Grenzgang“ der Verfassungsrichter – dies wird anhand des benutzten Vokabulars wie „Ausschöpfung des Rechtsrahmens“ deutlich. Offensichtlich will man eine Konfrontation mit den Verantwortlichen der EZB um jeden Preis vermeiden. Diese ist politisch unabhängig und es gilt, die Preisstabilität zu gewährleisten. Betroffen sind indes nur sogenannte systemrelevante Banken – also die großen Player, deren krisenverursachende Sprengkraft nicht zu unterschätzen ist. Hierzu zählt unter anderem die Deutsche Bank mit all ihren bekannten (und noch nicht bekannten) Krisen.
Die im selben Beitrag geäußerten Bedenken der Karlsruher Richter wegen Anleihenkäufen der EZB stellen hingegen einen anderen Sachverhalt dar.
Fazit:
Das oberste Ziel der Verfassungsrichter ist die bereits erwähnte Preisstabilität sowie der Schutz der Steuerzahler. Ob dies in einem globalen Krisenfall wirklich gelingt, darf in Anbetracht der dreistelligen milliardenschweren Problemkredite zu Recht infrage gestellt werden. Immerhin gibt es aktuell allein in Deutschland 21 systemrelevante Kreditinstitute. Nicht zu vergessen Italien – ein finanzrisikorelevantes Pulverfass. Ein besonderes Augenmerk gilt ebenfalls der sogenannten Bail-In-Regelung – hiernach haften alle Sparer mit einem Guthaben ab 100.000 Euro. Zur Vermeidung eines Bank-Run ist vorgesehen, dass die Bankenaufsicht einen Auszahlungsstopp erlässt. Hiervon wären auch Kundeneinlagen unter der Betragsgrenze von 100.000 Euro betroffen.
Bis nächsten Freitag!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
Von Holger Feick | 2. August 2019
„Europäische Bankenunion“
Das Bundesverfassungsgericht winkt die europäische Bankenunion zur Abwehr neuer Finanzkrisen durch. Die europakritische "Europolis"-Gruppe um den Finanzwissenschaftler Markus Kerber ist mit ihrer Verfassungsklage gescheitert. Siehe auch Videoclip (nach dem Werbeblock).
Ein „Grenzgang“ der Verfassungsrichter – dies wird anhand des benutzten Vokabulars wie „Ausschöpfung des Rechtsrahmens“ deutlich. Offensichtlich will man eine Konfrontation mit den Verantwortlichen der EZB um jeden Preis vermeiden. Diese ist politisch unabhängig und es gilt, die Preisstabilität zu gewährleisten. Betroffen sind indes nur sogenannte systemrelevante Banken – also die großen Player, deren krisenverursachende Sprengkraft nicht zu unterschätzen ist. Hierzu zählt unter anderem die Deutsche Bank mit all ihren bekannten (und noch nicht bekannten) Krisen.
Die im selben Beitrag geäußerten Bedenken der Karlsruher Richter wegen Anleihenkäufen der EZB stellen hingegen einen anderen Sachverhalt dar.
Fazit:
Das oberste Ziel der Verfassungsrichter ist die bereits erwähnte Preisstabilität sowie der Schutz der Steuerzahler. Ob dies in einem globalen Krisenfall wirklich gelingt, darf in Anbetracht der dreistelligen milliardenschweren Problemkredite zu Recht infrage gestellt werden. Immerhin gibt es aktuell allein in Deutschland 21 systemrelevante Kreditinstitute. Nicht zu vergessen Italien – ein finanzrisikorelevantes Pulverfass. Ein besonderes Augenmerk gilt ebenfalls der sogenannten Bail-In-Regelung – hiernach haften alle Sparer mit einem Guthaben ab 100.000 Euro. Zur Vermeidung eines Bank-Run ist vorgesehen, dass die Bankenaufsicht einen Auszahlungsstopp erlässt. Hiervon wären auch Kundeneinlagen unter der Betragsgrenze von 100.000 Euro betroffen.
Bis nächsten Freitag!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de