Holger Feick - HF FC GmbH
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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 14. Juni 2019
„Geldbuße statt Strafe“
Es ist schon bemerkenswert, wie Vorstände, Manager, Konzernlenker trotz angerichteter Schäden in Millionenhöhe von einer gerechten Strafe verschont bleiben. Diese Beobachtung ist bei unterschiedlichen Branchen festzustellen: Kreditinstitute, Sport, Autokonzerne.
Für die Machenschaften zahlt am Ende wieder einmal der Steuerzahler, da der Staat zur Rettung einspringen muss, um noch höheren Schaden abzuwenden. Und die wahren Schuldigen kaufen sich frei, anstatt eine gerechte Strafe anzutreten. Im Gegenteil: Die Verursacher erhalten noch Abfindungen im siebenstelligen Bereich, von denen sie am Ende nur einen Bruchteil als Geldbuße zu zahlen haben. Dies bedeutet im Endeffekt, dass das geschädigte Unternehmen „selbst“ für den erlittenen Schaden eine Geldbuße zahlt – dies ist blanker Hohn.
Fazit:
Solange das Motto „Too big to fail“ noch Bestand hat, wird es immer wieder (un)verantwortliche Entscheidungsträger in Unternehmen geben, die mehr an ihrem eigenen Wohl als an dem des Unternehmens, der Mitarbeiter oder der Allgemeinheit interessiert sind. Zu groß ist für diese Manager die Verlockung, sich mit kriminellen Energien und Machenschaften zum Schaden Dritter in erster Linie monetäre Vorteile zu verschaffen. Mit unternehmerischer Verantwortung hat dieses Verhalten rein gar nichts gemein.
Einsicht in den Köpfen derer, die so handeln, ist ohne strengere Gesetze und härtere Strafen wohl nicht zu erwarten. Deshalb sollten Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit hier neue Wege definieren, um künftige Betrugsmaschen einzudämmen.
Mit diesen Empfehlungen verabschiede ich mich mit dem „Kommentar am Freitag“ in den Urlaub. Am 5. Juli 2019 bin ich wieder für Sie da.
Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit.
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
Von Holger Feick | 14. Juni 2019
„Geldbuße statt Strafe“
Es ist schon bemerkenswert, wie Vorstände, Manager, Konzernlenker trotz angerichteter Schäden in Millionenhöhe von einer gerechten Strafe verschont bleiben. Diese Beobachtung ist bei unterschiedlichen Branchen festzustellen: Kreditinstitute, Sport, Autokonzerne.
Für die Machenschaften zahlt am Ende wieder einmal der Steuerzahler, da der Staat zur Rettung einspringen muss, um noch höheren Schaden abzuwenden. Und die wahren Schuldigen kaufen sich frei, anstatt eine gerechte Strafe anzutreten. Im Gegenteil: Die Verursacher erhalten noch Abfindungen im siebenstelligen Bereich, von denen sie am Ende nur einen Bruchteil als Geldbuße zu zahlen haben. Dies bedeutet im Endeffekt, dass das geschädigte Unternehmen „selbst“ für den erlittenen Schaden eine Geldbuße zahlt – dies ist blanker Hohn.
Fazit:
Solange das Motto „Too big to fail“ noch Bestand hat, wird es immer wieder (un)verantwortliche Entscheidungsträger in Unternehmen geben, die mehr an ihrem eigenen Wohl als an dem des Unternehmens, der Mitarbeiter oder der Allgemeinheit interessiert sind. Zu groß ist für diese Manager die Verlockung, sich mit kriminellen Energien und Machenschaften zum Schaden Dritter in erster Linie monetäre Vorteile zu verschaffen. Mit unternehmerischer Verantwortung hat dieses Verhalten rein gar nichts gemein.
Einsicht in den Köpfen derer, die so handeln, ist ohne strengere Gesetze und härtere Strafen wohl nicht zu erwarten. Deshalb sollten Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit hier neue Wege definieren, um künftige Betrugsmaschen einzudämmen.
Mit diesen Empfehlungen verabschiede ich mich mit dem „Kommentar am Freitag“ in den Urlaub. Am 5. Juli 2019 bin ich wieder für Sie da.
Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit.
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de