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Lohn doppelt überwiesen - Anspruch auf Erhalt ?
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<p>[QUOTE="Korman, post: 2473, member: 18"]</p><p>Hallo, Richard</p><p></p><p>du kannst es die Sache nicht einfach so für erledigt betrachten, wenn du meinst, der Fehler sei seitens der Buchhaltung passiert und du bist so zu sagen, nicht an der Sache beteiligt. </p><p></p><p>Das kann ich hier nicht nachvollziehen. </p><p></p><p>Wenn auch die Buchhaltung einen Fehler gemacht hat, heißt es lange nicht, dass die Firma nicht das Recht hätte, auf die Korrektur dieses Fehler zu bestehen. </p><p></p><p>Fehler werden immer und überall gemacht. </p><p></p><p>Aber die Korrektur der Fehler muss für alle beteiligten einvernehmlich wieder korrigiert werden. </p><p></p><p>Das du die doppelte Überweisung nicht bemerkt haben sollst, kann dir keiner abkaufen. </p><p></p><p>Außerdem sollte es auch in deinem Sinne sein, den Fehler so schnell wie möglich korrigieren zu lassen, da du noch im selben Unternehmen tätig bist. </p><p></p><p>Außerdem du hast Leistungen in Anspruch genommen, auf die du kein Recht hattest. </p><p></p><p>Die Firma hat das Recht, das dir unrechtmäßig gezahltes Geld wieder zu verlangen. Auch jedes Gericht wird der Firma Recht geben. </p><p></p><p>Du musst das Geld so oder so zurück zahlen. </p><p></p><p>Juristisch gesehen ist das so. Aber du kannst die Firma bitten, dir eine Ratenzahlung für die Rückzahlung des Geldes zu gewähren. </p><p></p><p>Dazu ist die Firma nicht verpflichtet aber für den internen Frieden, wird sie sich darauf einlassen müssen, falls du für die Firma ein unentbehrlicher Mitarbeiter bist.</p><p></p><p>Du solltes von dir aus auf deine Firma zugehen und die Rückzahlung anbieten. Das macht einen ganz seriösen Eindruck.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Korman, post: 2473, member: 18"] Hallo, Richard du kannst es die Sache nicht einfach so für erledigt betrachten, wenn du meinst, der Fehler sei seitens der Buchhaltung passiert und du bist so zu sagen, nicht an der Sache beteiligt. Das kann ich hier nicht nachvollziehen. Wenn auch die Buchhaltung einen Fehler gemacht hat, heißt es lange nicht, dass die Firma nicht das Recht hätte, auf die Korrektur dieses Fehler zu bestehen. Fehler werden immer und überall gemacht. Aber die Korrektur der Fehler muss für alle beteiligten einvernehmlich wieder korrigiert werden. Das du die doppelte Überweisung nicht bemerkt haben sollst, kann dir keiner abkaufen. Außerdem sollte es auch in deinem Sinne sein, den Fehler so schnell wie möglich korrigieren zu lassen, da du noch im selben Unternehmen tätig bist. Außerdem du hast Leistungen in Anspruch genommen, auf die du kein Recht hattest. Die Firma hat das Recht, das dir unrechtmäßig gezahltes Geld wieder zu verlangen. Auch jedes Gericht wird der Firma Recht geben. Du musst das Geld so oder so zurück zahlen. Juristisch gesehen ist das so. Aber du kannst die Firma bitten, dir eine Ratenzahlung für die Rückzahlung des Geldes zu gewähren. Dazu ist die Firma nicht verpflichtet aber für den internen Frieden, wird sie sich darauf einlassen müssen, falls du für die Firma ein unentbehrlicher Mitarbeiter bist. Du solltes von dir aus auf deine Firma zugehen und die Rückzahlung anbieten. Das macht einen ganz seriösen Eindruck. Gruß [/QUOTE]
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