Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Immobilien
Muss Balkongeländer vom Mieter gestrichen werden?
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Wolto, post: 39675"]</p><p>Servus,</p><p></p><p>folgende Frage hab ich. Wenn ein Mieter einen Balkon besitzt, gehört dann das Streichen des Balkongeländers zu den Aufgaben die der Mieter mit den Schönheitsreparaturen ausführen muss oder nicht? Fenster und Türen sind ja auch nur von Innen zu streichen und nicht von Aussen.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Wolto, post: 39675"] Servus, folgende Frage hab ich. Wenn ein Mieter einen Balkon besitzt, gehört dann das Streichen des Balkongeländers zu den Aufgaben die der Mieter mit den Schönheitsreparaturen ausführen muss oder nicht? Fenster und Türen sind ja auch nur von Innen zu streichen und nicht von Aussen. [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Es ist nicht alles Gold, was ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Immobilien
Muss Balkongeländer vom Mieter gestrichen werden?
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top