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Muss Eigenbedarf im Nachhinein belegt werden?
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<p>[QUOTE="Willybald, post: 35381"]</p><p>Hallo, hoffe ihr könnt mir mal etwas weiterhelfen.</p><p></p><p>Wenn man eine Wohnung hat, die vermietet ist und man meldet Eigenbedarf an, muss das dann auch im Nachhinein noch belegt werden? Was passiert, wenn man den Mietern kündigt, die Ausziehen aber man selbst durch gewisse Umstände nicht mehr selbst einziehen kann? Ist man dann gegenüber den ehemaligen Mietern zu Schadenersatz verpflichtet? </p><p></p><p>Ich hoff mal ihr versteht so einigermaßen wie ich das meine.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Willybald, post: 35381"] Hallo, hoffe ihr könnt mir mal etwas weiterhelfen. Wenn man eine Wohnung hat, die vermietet ist und man meldet Eigenbedarf an, muss das dann auch im Nachhinein noch belegt werden? Was passiert, wenn man den Mietern kündigt, die Ausziehen aber man selbst durch gewisse Umstände nicht mehr selbst einziehen kann? Ist man dann gegenüber den ehemaligen Mietern zu Schadenersatz verpflichtet? Ich hoff mal ihr versteht so einigermaßen wie ich das meine. [/QUOTE]
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