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Photovoltaikanlage auf dem Dach, bin ich dann gewerblich?
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<p>[QUOTE="marco, post: 5580, member: 46"]</p><p>Hi,</p><p>Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer, wenn sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. </p><p></p><p>Mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ergeben sich einige steuerliche Fragen;</p><p></p><p>Die Einnahmen (Umsätze) aus der Photovoltaikanlage unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. </p><p></p><p>Üben Sie daneben keine andere unternehmerische (umsatzsteuerpflichtige) Tätigkeit aus, wird die Umsatzsteuer aber nicht erhoben, wenn der voraussichtliche Umsatz im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage 17.500 € nicht übersteigt (sog. Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz). </p><p></p><p>Möchten Sie auch in den folgenden Jahren die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, so darf der Gesamtumsatz des jeweils vorangehenden Kalenderjahres nicht über 17.500 Euro liegen. </p><p></p><p>Zudem darf der voraussichtliche Gesamtumsatz des laufenden Jahres 50.000 Euro nicht überschreiten.</p><p></p><p></p><p>Der Betreiber einer Photovoltaikanlage wird jedoch regelmäßig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und die sog. Regelbesteuerung wählen, weil ihm dann das Finanzamt die Umsatzsteuer, die ihm der Verkäufer der Photovoltaikanlage in Rechnung gestellt hat, als Vorsteuer wieder erstattet. </p><p></p><p>Zudem erhält der Anlagenbetreiber nur im Fall der Regelbesteuerung vom Energieversorgungsunternehmen zusätzlich zur Einspeisevergütung auch die Umsatzsteuer.</p><p></p><p>Ergeben sich aus der Photovoltaikanlage in den Anfangsjahren Verluste, so können diese steuerlich berücksichtigt werden, wenn aus der Anlage, über deren gesamte Nutzungsdauer von 20 Jahren gerechnet, voraussichtlich ein (Total-) Gewinn erwirtschaftet wird. </p><p></p><p>Bei Anlagen, die ab 2004 in Betrieb genommen worden sind, ist diese Voraussetzung regelmäßig erfüllt.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="marco, post: 5580, member: 46"] Hi, Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer, wenn sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ergeben sich einige steuerliche Fragen; Die Einnahmen (Umsätze) aus der Photovoltaikanlage unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Üben Sie daneben keine andere unternehmerische (umsatzsteuerpflichtige) Tätigkeit aus, wird die Umsatzsteuer aber nicht erhoben, wenn der voraussichtliche Umsatz im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage 17.500 € nicht übersteigt (sog. Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz). Möchten Sie auch in den folgenden Jahren die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, so darf der Gesamtumsatz des jeweils vorangehenden Kalenderjahres nicht über 17.500 Euro liegen. Zudem darf der voraussichtliche Gesamtumsatz des laufenden Jahres 50.000 Euro nicht überschreiten. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage wird jedoch regelmäßig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und die sog. Regelbesteuerung wählen, weil ihm dann das Finanzamt die Umsatzsteuer, die ihm der Verkäufer der Photovoltaikanlage in Rechnung gestellt hat, als Vorsteuer wieder erstattet. Zudem erhält der Anlagenbetreiber nur im Fall der Regelbesteuerung vom Energieversorgungsunternehmen zusätzlich zur Einspeisevergütung auch die Umsatzsteuer. Ergeben sich aus der Photovoltaikanlage in den Anfangsjahren Verluste, so können diese steuerlich berücksichtigt werden, wenn aus der Anlage, über deren gesamte Nutzungsdauer von 20 Jahren gerechnet, voraussichtlich ein (Total-) Gewinn erwirtschaftet wird. Bei Anlagen, die ab 2004 in Betrieb genommen worden sind, ist diese Voraussetzung regelmäßig erfüllt. Gruß [/QUOTE]
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