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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 40716"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>ob Ihre pr.RV das zahlt: </p><p>-hängt erstens stark davon ab, was in den Vertagsbedingungen steht!</p><p>-zweitens wie die Aussichten für einen Prozess stehen!</p><p>-und drittens von Ihrem Überzeugungspotential!</p><p></p><p>=>Der RV fallen nämlich immer viele Gründe ein, warum sie was nicht zahlen muß...</p><p></p><p>Ferner zahlt bei Gericht zum Schluß der Verlierer! Aber der Kläger muß vorschießen!</p><p>->Ihre Erklärung ist bisher gar nicht berücksichtigt worden - Sie haben eine Schätzung reingedrückt bekommen! Zuletzt ist Ihr Einspruch abschlägig entschieden worden, d.h. die Sache wird jetzt rechtskräftig, wenn Sie nichts unternehmen!! Natürlich können Sie auch gleich zu einem Anwalt, allerdings hängt das davon ab, wie schnell der Zeit für Sie hat...</p><p>Daß Sie zum Anwalt gehen, braucht das Amt übrigens nicht gleich zu wissen - der meldet sich scho bei Denen - dann wissen Sie´s...</p><p>Inwieweit Sie dagegen -gegen das ganze Vorgefallene- überhaupt vorgehen können, muß ein Jurist entscheiden, das kann ich so nicht sagen!! Ev. sagt der ihnen auch: "Sorry, da geht nix mehr...". Aber das müssen Sie dann sehen!</p><p>Ev. kann man an der Frage, inwieweit eine Nichtabgabe nach früherer Befreiung eher eine leichte als eine schwere "Fahrlässigkeit" darstellt, nochmal was drehen - Leute, die Steuererklärungen abgeben müssen, dürfen bis zum best. Maße nämlich auch Idioten sein - das ist hochlegal erlaubt/ das Amt korrigiert auch viele Fehler in den Bögen nebenher, ohne daß es deswegen Streß gibt...</p><p>Ev. ist auch die Begründung vom Amt sachlich/förmlich angreifbar...</p><p>->Ob da was geht, muß ein guter Anwalt Ihnen sagen - ich kann es gerade GAR NICHT beurteilen!!!!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 40716"] Hallo, ob Ihre pr.RV das zahlt: -hängt erstens stark davon ab, was in den Vertagsbedingungen steht! -zweitens wie die Aussichten für einen Prozess stehen! -und drittens von Ihrem Überzeugungspotential! =>Der RV fallen nämlich immer viele Gründe ein, warum sie was nicht zahlen muß... Ferner zahlt bei Gericht zum Schluß der Verlierer! Aber der Kläger muß vorschießen! ->Ihre Erklärung ist bisher gar nicht berücksichtigt worden - Sie haben eine Schätzung reingedrückt bekommen! Zuletzt ist Ihr Einspruch abschlägig entschieden worden, d.h. die Sache wird jetzt rechtskräftig, wenn Sie nichts unternehmen!! Natürlich können Sie auch gleich zu einem Anwalt, allerdings hängt das davon ab, wie schnell der Zeit für Sie hat... Daß Sie zum Anwalt gehen, braucht das Amt übrigens nicht gleich zu wissen - der meldet sich scho bei Denen - dann wissen Sie´s... Inwieweit Sie dagegen -gegen das ganze Vorgefallene- überhaupt vorgehen können, muß ein Jurist entscheiden, das kann ich so nicht sagen!! Ev. sagt der ihnen auch: "Sorry, da geht nix mehr...". Aber das müssen Sie dann sehen! Ev. kann man an der Frage, inwieweit eine Nichtabgabe nach früherer Befreiung eher eine leichte als eine schwere "Fahrlässigkeit" darstellt, nochmal was drehen - Leute, die Steuererklärungen abgeben müssen, dürfen bis zum best. Maße nämlich auch Idioten sein - das ist hochlegal erlaubt/ das Amt korrigiert auch viele Fehler in den Bögen nebenher, ohne daß es deswegen Streß gibt... Ev. ist auch die Begründung vom Amt sachlich/förmlich angreifbar... ->Ob da was geht, muß ein guter Anwalt Ihnen sagen - ich kann es gerade GAR NICHT beurteilen!!!! [/QUOTE]
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