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Sperrzeit durch versäumten Termin bei der Arge?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38977"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>die Sperre muß mit einem Bescheid VORHER kommuniziert werden!</p><p>->auf der Rückseite befindet sich die Anleitung für das Wiederspruchsverfahren - ohne diesen Schritt kein Gerichtsprozess!</p><p></p><p>Jetzt müssen Sie natürlich kucken, ob nicht doch ev. Post gekommen ist, z.B. als Sie nicht da waren.</p><p>Offiziell sind Sie ja immer da und leeren TÄGLICH den Briefkasten.</p><p>Wenn Sie Urlaub brauchen, müssen Sie den einreichen.</p><p>Genau wie eine Krankmeldung.</p><p>Srry, aber ich gebe hier nur die Regeln wieder...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38977"] Hallo, die Sperre muß mit einem Bescheid VORHER kommuniziert werden! ->auf der Rückseite befindet sich die Anleitung für das Wiederspruchsverfahren - ohne diesen Schritt kein Gerichtsprozess! Jetzt müssen Sie natürlich kucken, ob nicht doch ev. Post gekommen ist, z.B. als Sie nicht da waren. Offiziell sind Sie ja immer da und leeren TÄGLICH den Briefkasten. Wenn Sie Urlaub brauchen, müssen Sie den einreichen. Genau wie eine Krankmeldung. Srry, aber ich gebe hier nur die Regeln wieder... [/QUOTE]
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