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Unregistriert
Hallo,
meine Frau und ich sind in einer hinsichtlich der Steuerklassenzuordnung für uns komplizierten Situation.
Kurz zusammengefasst:
Mann:
Bis Mitte des Jahres festangestellt bei ca. dreifachen Gehalt der Frau (Lohnsteuerklasse 3)
Seit Mitte des Jahres eigene Unternehmens bereits mit Gewinn
Frau:
Derzeit in Elternzeit, voraussichtlich in Kürze aber wieder in Teilzeit (20h) wiederbeschäftigt (bis dato Lohnsteuerklasse 5)
Das was für uns kompliziert ist, ist die Zuordnung der Steuerklassen
Nachdem ich ja jetzt selbständig bin bwz. ein eigenes Unternehmen habe und meine Frau jetzt dann wieder mit dem Arbeiten anfängt ist mir nicht klar wie wir in dem Finanzjahr mit den Steuerklassen umgehen sollen.
Mein Verständnis ist, daß für die Lohnsteuerklasse als Unternehmer ja egal ist (Einzelunternehmen). Für meine Frau wäre natürlich für Ihren Job eine Steuerklasse ungleich 5 besser wäre. Da sie aber bereits die 5 hat und ich bis Mitte des Jahres die Lohnsteuerklasse 3, blicke ich nicht mehr durch.
Kann man unterjährig wechseln? Gibt es Sonderregeln für "Erst angestellt dann selbständig/eigene Firma"?
Danke für Eure Tips
Gruß
Stefan
meine Frau und ich sind in einer hinsichtlich der Steuerklassenzuordnung für uns komplizierten Situation.
Kurz zusammengefasst:
Mann:
Bis Mitte des Jahres festangestellt bei ca. dreifachen Gehalt der Frau (Lohnsteuerklasse 3)
Seit Mitte des Jahres eigene Unternehmens bereits mit Gewinn
Frau:
Derzeit in Elternzeit, voraussichtlich in Kürze aber wieder in Teilzeit (20h) wiederbeschäftigt (bis dato Lohnsteuerklasse 5)
Das was für uns kompliziert ist, ist die Zuordnung der Steuerklassen
Nachdem ich ja jetzt selbständig bin bwz. ein eigenes Unternehmen habe und meine Frau jetzt dann wieder mit dem Arbeiten anfängt ist mir nicht klar wie wir in dem Finanzjahr mit den Steuerklassen umgehen sollen.
Mein Verständnis ist, daß für die Lohnsteuerklasse als Unternehmer ja egal ist (Einzelunternehmen). Für meine Frau wäre natürlich für Ihren Job eine Steuerklasse ungleich 5 besser wäre. Da sie aber bereits die 5 hat und ich bis Mitte des Jahres die Lohnsteuerklasse 3, blicke ich nicht mehr durch.
Kann man unterjährig wechseln? Gibt es Sonderregeln für "Erst angestellt dann selbständig/eigene Firma"?
Danke für Eure Tips
Gruß
Stefan