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Unterschied von Miete und Pacht?
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<p>[QUOTE="samule.sinner, post: 35368"]</p><p>Miete und Pacht laufen auf das Gleiche hinaus, nämlich auf die Nutzung einer Sache (Wohnung/Grundstück), aber was ist nun der Unterschied zwischen beiden. Viele meinen, dass der Unterschied einfach der sei, dass bei der Miete eine Sache, wie z.B. eine Wohnung oder ein Auto genutzt werden kann, während die Pacht sich immer nur auf Grundstücke bezieht. Dies ist nicht richtig.</p><p></p><p>Pacht = Nutzung + Fruchtziehung</p><p></p><p>Die Miete ist die Gebrauchsüberlassung einer Sache. Der Mieter kann die Sache, wie z.B. eine Wohnung nutzen und dafür die Miete zahlen.</p><p></p><p>Die Pacht geht darüber hinaus. Hier darf der Pächter die Sache oder das Recht nutzen (Gebrauchsüberlassung) und darf weiter auch die Früchte aus der Sache ziehen. Die Fruchtziehung heißt, dass dem Pächter auch die Erträge aus der Sache zustehen.</p><p></p><p>Beispiel: Wer eine Kuh mietet darf mit diese nutzen, indem er diese z.B. vor den Karren spannt oder dergleichen. Der Pächter der Kuh darf darüber hinaus auch das Kalber (also die Früchte der Kuh) behalten. Ebenso, wie der Jäger eine Jagdpacht das Wild schießen darf (der Mieter dürfte dies nicht).</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="samule.sinner, post: 35368"] Miete und Pacht laufen auf das Gleiche hinaus, nämlich auf die Nutzung einer Sache (Wohnung/Grundstück), aber was ist nun der Unterschied zwischen beiden. Viele meinen, dass der Unterschied einfach der sei, dass bei der Miete eine Sache, wie z.B. eine Wohnung oder ein Auto genutzt werden kann, während die Pacht sich immer nur auf Grundstücke bezieht. Dies ist nicht richtig. Pacht = Nutzung + Fruchtziehung Die Miete ist die Gebrauchsüberlassung einer Sache. Der Mieter kann die Sache, wie z.B. eine Wohnung nutzen und dafür die Miete zahlen. Die Pacht geht darüber hinaus. Hier darf der Pächter die Sache oder das Recht nutzen (Gebrauchsüberlassung) und darf weiter auch die Früchte aus der Sache ziehen. Die Fruchtziehung heißt, dass dem Pächter auch die Erträge aus der Sache zustehen. Beispiel: Wer eine Kuh mietet darf mit diese nutzen, indem er diese z.B. vor den Karren spannt oder dergleichen. Der Pächter der Kuh darf darüber hinaus auch das Kalber (also die Früchte der Kuh) behalten. Ebenso, wie der Jäger eine Jagdpacht das Wild schießen darf (der Mieter dürfte dies nicht). [/QUOTE]
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