Hallo,
eine alte Konstante im dt. Sozialrecht stellt die Norm dar, daß Eheleute füreinander einstehen sollen.
Also ein Arbeitsloser oder Arbeitsunfähiger bekommt kein Harz4 oder Grundsicherung, wenn seine Frau Millionärin ist...
Mit der Figur der eheähnlichen Lebensgemeinschaft reagiert der Behördenapparat auf gesellschaftliche Wandlungen. Z.B. gibt es feste oder heute auch weniger feste Paare, die nicht verheiratet sind, aber trotzdem hochgradig vergemeinschaftet sind (denen man dann amtlich Eine reinhängen kann, wenn ein Teil bedürftig ist...).
Den umgekehrten Fall gibt es übreigens auch. Also nur zur Aufklärung: Es gibt in der BRD (junge) Frauen, die einen von Abschiebung bedrohten Ausländer ehelichen. Wenn das vorkommt, prüft das Amt gerne, ob diese Leute tatsächlich oder eben nur pro Forma liiert sind. Das geht mit Intim-Interviews und Besichtigungen vor Ort (es gibt allerdings, soweit ich weiß, kein Gesetz, das etwa vorschriebe, daß Eheleute immer zusammenleben müssen; trotzdem wird erwartet, daß Eheleute z.B. bestimmte Dinge übereinander wissen, selbst wenn Sie an verschiedenen Orten wohnen...).
Solche Heiraten werden dann übrigens gerne von Behördenseite annuliert!