Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Übrige Finanzthemen
Welche Kündigungsform ist am besten für mich ?
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="hamasor, post: 2928, member: 45"]</p><p>Hallo, Zipo</p><p></p><p>Kündigungen von Verträgen sind Bestandteile eines Vertrages. </p><p></p><p>Beim Abschließen eines Vertrages müssen beide Parteien den Vertrag zu Kenntnis nehmen und anschließend unterschreiben. </p><p></p><p>Wenn du aber vor hast diesen Vertrag zu kündigen dann muss auch die Gegenseite davon in Kenntnis gesetzt werden. </p><p></p><p>Also, Kündigungen per Email sind formal juristisch unwirksam, solange die Gegenseite die Kündigung nicht schriftlich bestätigt hat. </p><p></p><p>Du kannst übers Email nicht eindeutig nachweisen, dass der Gegner diese auch bekommen, gelesen und zu Kenntnis genommen hat. </p><p></p><p>Per Fax ist es auch schlecht nach zu weisen. </p><p></p><p>Es kann sein, dass dein Gerät das Fax gesendet hat und du auch ein Journal darüber hast aber das heißt lange nicht, dass die Gegenseite es bekommen hat. </p><p></p><p>Die beste Kündigung ist nach wie vor die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. </p><p></p><p>Sie ist zwar etwas teuer aber dafür sicher. </p><p></p><p>Dennoch solltest du auf eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung bestehen.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="hamasor, post: 2928, member: 45"] Hallo, Zipo Kündigungen von Verträgen sind Bestandteile eines Vertrages. Beim Abschließen eines Vertrages müssen beide Parteien den Vertrag zu Kenntnis nehmen und anschließend unterschreiben. Wenn du aber vor hast diesen Vertrag zu kündigen dann muss auch die Gegenseite davon in Kenntnis gesetzt werden. Also, Kündigungen per Email sind formal juristisch unwirksam, solange die Gegenseite die Kündigung nicht schriftlich bestätigt hat. Du kannst übers Email nicht eindeutig nachweisen, dass der Gegner diese auch bekommen, gelesen und zu Kenntnis genommen hat. Per Fax ist es auch schlecht nach zu weisen. Es kann sein, dass dein Gerät das Fax gesendet hat und du auch ein Journal darüber hast aber das heißt lange nicht, dass die Gegenseite es bekommen hat. Die beste Kündigung ist nach wie vor die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Sie ist zwar etwas teuer aber dafür sicher. Dennoch solltest du auf eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung bestehen. Gruß [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Ehrlich währt am ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Übrige Finanzthemen
Welche Kündigungsform ist am besten für mich ?
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top